Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 10.09.2021 bekannt gegeben, dass die generelle Impfung in der Schwangerschaft ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen wird. Gleiches gilt auch für Stillende.
Seit dem 18.11.2021 empfiehlt die STIKO die Auffrischimpfung für Schwangere.
Bremen
Um 12- bis 17-Jährigen eine Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer zu ermöglichen, gibt es im Land Bremen eine Online-Registrierungsliste. Die Registrierungslisten können Sie unter folgendem Link vorfinden: https://impfzentrum.bremen.de/registration/hb
Hinweis: Eine Impfung ist nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten bzw. sorgeberechtigten Personen möglich.
Die Einverständniserklärungen der:
Die 12- bis 15-Jährigen müssen zudem in Begleitung mindestens einer volljährigen Begleitperson in der Impfstelle erscheinen.
Alternativ sind Impfungen auch bei niedergelassenen Kinder- und Jugend-, Haus- oder Fachärzt:innen möglich.
Den Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wird in den Bremer Impfstellen und bei den mobilen Impfteams ausschließlich der Impfstoff von BioNTech angeboten.
Seit dem 23.06.2022 ist der Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax in der EU auch für die Personengruppe der 12- bis 17-Jährigen zugelassen.
Die Dosierung und Zeitabstände bleiben wie auch bei den volljährigen Personen bestehen.
Wir können also ab sofort auch diese Personengruppe mit Nuvaxovid® im Impfzentrum am Brill sowie in der Impfstelle Bremerhaven impfen. Wichtig: Hier gelten dieselben Bedingungen bzgl. schriftlicher Zustimmung und z.T. Begleitung eines Volljährigen, wie auch bei Comirnaty@ von BioNTech/Pfizer.
Bremerhaven
Um 12- bis 17-Jährigen eine Impfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer zu ermöglichen, gibt es in Bremen eine Online-Registrierungsliste. Bremerhavener Bürger:innen, die explizit ein Aufklärungsgespräch für Kinder ab 12 Jahren wünschen, informieren sich bitte eigenständig unter www.bremerhaven.de/impfen über die Anwesenheitszeiten der Kinderärzt:innen in den Impfstellen und wählen einen Termin aus, der sich in einem der angegebenen Zeiträume befindet.
Auffrischungsimpfungen für Jugendliche
Alle 12 bis 17 Jährigen die sich im Land Bremen an den staatlichen Impfeinrichtungen vorstellen, können nach ärztlicher Beratung eine Auffrischimpfung erhalten.
Folgende Bedingungen müssen hierfür erfüllt werden:
Diese Aussage gilt explizit NICHT für 5 bis 11-jährige!
Bitte wenden Sie sich an den behandelnden Kinderarzt:ärztin.
Alle Bewohner:innen von Altenpflegeeinrichtungen haben bereits ein Impfangebot erhalten.
Sollten Sie neu in ein Wohnheim eingezogen oder nach längerer Abwesenheit zurückgekehrt sein, sind die behandelnden Ärzt:innen für die Impfung zuständig.
Zum 31. Dezember 2022 ist die Regelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht des Infektionsschutzgesetzes §20 a ausgelaufen. In Folge dessen wurdensämtliche Prüfverfahren beim Gesundheitsamt Bremen beendet und alle erhobenen, personenbezogenen Daten gelöscht. Das Meldeportal, über welches die Arbeitgeberinnen und –geber betreffendes Personal melden mussten, wurde zeitgleich geschlossen.
Wenn Sie mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sind oder Impfzertifikate/ Impfausweise nicht vorhanden sind, erhalten Sie eine neue Grundimmunisierung entsprechend der aktuellen STIKO-Empfehlungen. Sie erhalten auch Auffrischimpfungen. Es besteht freie Impfstoffwahl. Auch ohne ID-Nachweis oder Krankenversicherung sind Impfungen möglich.
Nach gesicherter SARS-CoV-2-Infektion und nun mindestens 4-wöchiger Symptomfreiheit kann die Impfung bereits ab 4 Wochen nach Symptomende erfolgen.
Impftermine können über die Registrierungslisten unter Impfzentrum (https://impfzentrum.bremen.de/) oder über die Impfhotline unter 0421 5775 1177 gebucht werden.
Sollten Sie eine Impfung erhalten haben und innerhalb der ersten vier Wochen nach Impfung an Corona erkranken, dann empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) dass die 2. Impfung erst 3 Monate nach Nachweis erfolgt. Sollte die Coronaerkrankung nach erfolgter Impfung nach 4 Wochen auftreten, dann empfiehlt die STIKO keine 2. Impfung.
Eine Auffrischimpfung wird nach 6 Monaten empfohlen.
Im Einzelfall berät Sie die Impfärztin oder der Impfarzt vor Ort, ob eine frühzeitige Impfung nach 3 bzw. 4 Monaten medizinisch erforderlich und sinnvoll ist.
Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben und danach eine Impfung erhalten haben, können laut STIKO nach 6 Monaten eine Auffrischimpfung erhalten.
Personen, die nach einer COVID-19-Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, können im Abstand von 6 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.
Bitte füllen Sie folgendes Kontaktformular aus
https://www.gesundheit.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen229.c.38895.de
oder melden Sie sich telefonisch beim Call Center unter 0421 5775 1177.
Unsere Kolleg:innen des Impfcallcenters sind von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr und am Wochenende zwischen 10:00 und 15:00 Uhr für Sie erreichbar und helfen Ihnen gerne weiter.