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Verbraucherbeschwerden

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten durch Verbraucherbeschwerden die Möglichkeit, Produkte jeglicher Art zu beanstanden und auf Mängel hinzuweisen.

Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher hat Anspruch auf gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel, die nicht über ihre wahre Beschaffenheit täuschen, ekelerregend oder gar gesundheitsgefährdend sind.

Verbraucherbeschwerden können zum Beispiel an die Verbraucherzentralen herangetragen werden oder aber auch an das direkt zuständigen Amt, wie in Bremen das Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet). Für weitere Informationen und Kontaktdaten siehe

Weitere Informationen

Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich durch die Aufmachung von Produkten oder die Werbung dafür getäuscht fühlen, haben die Möglichkeit auf dem Internetportal Lebensmittelklarheit, allgemeine Informationen zur Kennzeichnung zu erhalten, Fragen zu konkreten Produkten zu stellen sowie an Diskussionsforen teilzunehmen.

Das Informationsportal ist ein Verbraucherportal der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und wird von der Verbraucherzentrale Hessen durchgeführt. Die finanzielle Forderung erfolgt durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)