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Einfuhrkontrollen

In Deutschland sind die Länder für den Vollzug der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, auch der Einfuhrvorschriften, zuständig. In der Zuständigkeit des Landes Bremen gibt es drei Grenzkontrollstellen (GKS), an denen kontrollpflichtige Sendungen, die auf dem Seeweg angeliefert werden, abgefertigt werden können. Weitere mögliche Eingangsorte sind der Flughafen Bremen und das Kreuzfahrtterminal Bremerhaven.

Den relevanten Rechtsvorschriften der EU entsprechend werden Lebens- und Futtermittel tierischen Ursprungs, die kommerziell aus Drittländern in die EU eingeführt werden sollen, an den zugelassenen Grenzkontrollstellen den vorgeschriebenen Untersuchungen unterzogen.

Die Kontrollen dienen dem Zweck, die Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern, und den Schutz des Verbrauchers zu gewährleisten. Wenn diese Untersuchungen ein zufriedenstellendes Ergebnis vorweisen können, erfolgt eine Mitteilung an den Zoll, welcher nach Abwicklung zollrechtlicher Formalitäten in der Regel die Waren für den freien Verkehr auf dem Binnenmarkt der EU freigibt.

Diese Abläufe werden zunehmend auch auf andere Warengruppen angewandt. Neben einer Vielzahl von Lebens- und Futtermitteln "nicht-tierischen Ursprungs" (beispielsweise Feigen oder Erdbeeren aus bestimmten Ländern) werden seit einigen Jahren auch Kunststoffküchenartikel aus China und Hongkong bereits vor ihrer Einfuhr an den Grenzkontrollstellen kontrolliert. Durch eine Konzentration der notwendigen Kontrollen auf diese "Eingangsorte" der EU ist es möglich, bei dem Vorliegen von nicht-zufriedenstellenden Untersuchungsergebnissen erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, bevor die Sendungen in Umlauf gebracht und womöglich auf eine Vielzahl von Einzelhändler verteilt worden sind.