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Spielzeug

Spielzeuge sind gemäß des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches "Bedarfsgegenstände". Nach der europäischen Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG sind Spielzeuge alle Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden.

Kinder benötigen ein hohes Maß an Schutz. Daher muss Spielzeug so hergestellt und gestaltet sein, dass beim Gebrauch die Gesundheit der Kinder nicht geschädigt wird. Von einem Spielzeug kann Gefahr ausgehen, sei es durch Mechanik, stoffliche Zusammensetzung oder mangelnde Hygiene.

Im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NoKo), der Bündelung von Kompetenzen und der Bildung von Schwerpunktlaboren, werden Bremer Bedarfsgegenstände-Proben im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht.