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Fahrgastrecht

Fahrgastrechte sind die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Nutzung von Bus und Bahn im Nah- und Fernverkehr sowie von Fähren. Für Flüge gibt es gesonderte Fluggastrechte, dazu lesen Sie mehr hier (<- link zu Fluggastrechte).

Fahrgastrechte betreffen insbesondere Informations- und Hilfeleistungen sowie Entschädigungsregelungen unter anderem bei Gepäckbeschädigung oder -verlust, Verspätungen sowie Beförderungsausfällen. Ansprüche auf Entschädigung sind individuell bei den Verkehrsunternehmen zu stellen.

In Deutschland werden die Fahrgastrechte für den Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr durch das Eisenbahnbundesamt durchgesetzt.

Bei nichtbeigelegten Streitfällen mit Verkehrsunternehmen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an das Eisenbahnbundesamt sowie alternativ oder ergänzend an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) wenden.

Beschwerden bezogen auf den öffentlichen Nahverkehr in Niedersachsen und Bremen können an SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V. gerichtet werden.

Weiterführende Links:

Deutsche Bahn – Fahrgastrechte

Eisenbahn-Bundesamt – Fahrgastrechte

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)

SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V. (Niedersachsen und Bremen)

Verordnung (EG) 1371/2007
Verordnung (EU) Nr. 181/2011
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010