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Der Beruf Hebamme

Dem Ursprung nach ist Geburtshilfe eine solidarische Hilfe von Frauen.
Heutige Hebamme sind Fachfrauen rund um die Schwangerschaft, die Geburt und die Zeit danach. Sie verstehen sich als Fürsprecherinnen der schwangeren und gebärenden Frauen. Hebammen streben eine achtsame Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit an und verstehen dies als einen gesellschaftlich relevanter Beitrag zur Frauen- und Familiengesundheit: Denn durch eine kompetente Hebammenbegleitung wird das zukünftige, gesundheitliche Wohlergehen von Mutter und Kind gestärkt.
www.hebammenverband.de

Laut Hebammengesetz von 1985 soll die „ Ausbildung insbesondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen.“

In dem Buch „Geburtshilfe neue Denken“ von Prof. Friederike zu Sayn Wittgenstein werden die Ziele der Hebammenarbeit wie folgt beschrieben:
„Das erste Ziel der Hebammenarbeit ist die Gesunderhaltung von Mutter und Kind. Hier fließt das theoretische Wissen aus Gesundheitswissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Pflegewissenschaft und anderen Wissensbereichen ein. Das theoretische Wissen wird unterfüttert und vernetzt mit dem dichten Erfahrungswissen aus der Praxis. Durch die enge Verknüpfung des Praxisfeldes der Hebammenarbeit mit der Lebenswelt der zu Betreuenden lassen sich drohende Gesundheitsstörungen frühzeitig erkennen und durch entsprechende Maßnahmen abwenden. Die genaue Kenntnis und Einschätzung der Lebensumstände der Frau liefern der Hebamme Faktoren, die für eine umfassende Betreuung und realistische Einschätzung von Verläufen, die für die jeweilige Frau als normal beziehungsweise nicht interventionsbedürftig bewertet werden können, notwendig sind (Guilliland & Pairman 1995). Damit befindet sich das Hebammenwesen auch in einer einzigartigen Position zur Unterstützung und Förderung gesundheitsrelevanter Verhaltensweisen in Familien (WHO 2001b).

Das zweite Ziel ist die Förderung der Kompetenz und Selbstbestimmung der Frau. Selbstbestimmung als ein Grundrecht soll dabei wie im Folgenden ausgeführt verstanden werden. Hebammenarbeit ist in diesem psychosozialen Bereich Beratungs- und Vermittlungsarbeit. Der Betreuungsprozess wird so geleitet, dass die Frau ihre individuellen Fragen und Probleme klären und ordnen kann und den für sie bestmöglichen und praktizierbaren Weg findet. Die Hebammen tragen durch Aufklärung und Vermittlung von Informationen und Fertigkeiten zur Erweiterung der Ich-Kompetenzen der werdenden Mutter bei. In einem selbstbestimmten Betreuungssetting stellen Hebammen den Rat- und Hilfesuchenden ihre Kompetenzen zur Verfügung. Die betreute Frau entscheidet selbst, welche Kompetenzbereiche der Hebamme sie für sich nutzen will.

Eine Ebene, auf der die Hebamme zur Stärkung des Selbstbewusstseins der Frau arbeitet, ist die Beziehungsebene. Vertrauen in die Hebamme gilt als Voraussetzung für eine gute und tiefe Kommunikation und das Gefühl, sich ungeniert geben und benehmen zu können (Anderson 2000, Tinkler & Quinney 1998). Frauen fühlen sich eher in die Lage versetzt verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, wenn sie sicher sind, dass sie den Informationen und Ratschlägen von Hebammen vertrauen können (Pilley Edwards 2000).“

Zur Entbindungspflege finden Sie im Folgenden weitere Informationen:

Hebammengesetz (pdf, 60.1 KB)
Hebammenausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrVO) (pdf, 42.1 KB)
Berufsordnung Hebammen (pdf, 87.6 KB)

Schule
Die Ausbildung zur Hebamme findet im Land Bremen an der Hebammenschule am Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide.
Die dreijährige Ausbildung beginnt alle drei Jahre.

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Weiterbildung Hebammen und Entbindungspfleger

Für die Entbindungspflege hat das Land Bremen als erstes Bundesland auf der Grundlage des bremischen Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen eine eigenständige Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Entbindungspflege erlassen. Sie orientiert sich an der Weiterbildungsstruktur der Pflege mit ihrer Modularisierung der Weiterbildung und der zeitlichen Grundstruktur. Sie hat jedoch in den Inhaltsbeschreibungen, auch bei den Grundmodulen, die besonderen Anforderungen des Hebammenberufs berücksichtigt. Wegweisend für den gesamten Weiterbildungsbereich in den Gesundheitsfachberufen ist in der Verordnung ein Bezug zum Europäischen Bildungsrahmen geschaffen worden und eine Quantifizierung der einzelnen Module in ECTS-Punkten vorgenommen worden.

Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (pdf, 45 KB)
Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung (WBPVO) Hebammen (pdf, 63.1 KB)

Weiterbildungsstätte
Als Weiterbildungsstätte ist der Bremer Landesverband des Deutschen Hebammenverbandes im Anerkennungsverfahren. Die Weiterbildungsmodule werden bereits durchgeführt und können voraussichtlich nachträglich staatlich anerkannt werden. Informationen über die Weiterbildungsmaßnahme gibt die 1.Vorsitzende, die auch für die Weiterbildungsdurchführung verantwortlich ist:
Valerie Stabel, 0421/ 49 87 973, hlv.bremen.1@gmx.de
(Eine entsprechende Internetpräsenz ist noch nicht eingerichtet worden)

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Aktuelle Berufsfragen

Haftpflichtversicherung im Jahr 2014 ein wichtiges Thema

Die Haftpflichtsituation der freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger hat sich in den letzten Jahren auf Grund steigender Versicherungsprämien verschärft. Das Versicherungsproblem betrifft allerdings nicht jede der rund 3.500 Hebammen und Entbindungspfleger, die als Freiberufliche bei Entbindungen in Deutschland helfen, sondern nur Beleg-Hebammen und -Entbindungspfleger, die direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Besonders schwer belastet es jene, die nur wenigen Kindern auf die Welt helfen, aber trotzdem die einheitliche Prämien-pauschale zahlen müssen. Der Anstieg der Prämien hat hierbei vor allem mit dem enormen Anstieg der Schadenssummen zu tun, die von Gerichten den Familien nach Fehlern bei der Geburt für entstandene gesundheitliche Schäden ihrer Kinder zugesprochen werden.

Das Land Bremen hat auf Bundesebene die Entschließung des Bundesrates zur Absicherung der Geburtshilfe (pdf, 247.6 KB) unterstützt (Bundesratsplenum am 14. März 2014, Drs. 95/14). Hierin haben die Länder die Bundesregierung gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass kurzfristig eine ange-messene Vergütung der Tätigkeit freiberuflicher Hebammen erreicht und damit die Geburtshil-fe-Versorgung flächendeckend gesichert ist. Außerdem wurde die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob die Absicherung des Haftungsrisikos in der Geburtshilfe durch die Schaffung einer erweiterten Trägerhaftung oder die Schaffung eines steuerfinanzierten Haftungsfonds für über fallbezogene Haftungshöchstgrenzen hinausgehende Schäden erreicht werden kann.

Kurzfristig wurden gesetzliche Änderungen erwirkt, mit denen Hebammen, die nur wenige Ge-burten betreuen, finanziell entlastet werden (sog. Sicherstellungszuschlag). Die Krankenkassen zahlen den freiberuflichen Hebammen bis Mitte 2015 insgesamt 2,6 Millionen Euro zusätzlich. Der Hebammenverband stimmte am 5. August 2014 einem entsprechenden Vorschlag der Krankenkassen zu, der rückwirkend zum 1. Juli gilt. Der Bundesgesundheitsminister teilt die Auffassung, „dass die Anpassung der Vergütungsregelungen alleine nicht ausreichend ist, um die Haftpflichtproblematik der Hebammen langfristig zu lösen. Wir müssen darüber hinaus wei-tere Maßnahmen ergreifen, um die Versicherungsprämien nachhaltig zu stabilisieren und die Situation auf dem Versicherungsmarkt zu verbessern. Das darf selbstverständlich nicht zu Lasten der betroffenen Eltern, Kinder und ihrer Angehörigen führen“ (Schreiben des Bundesgesundheitsministers an die Hamburger Gesundheitsministerin Prüfer-Storcks vom 15. Juli 2014). Der Bundesgesundheitsminister spricht sich weiter für eine Begrenzung der Regressforderungen der Kranken- und Pflegeversicherung aus. Sein Haus prüfe die rechtliche Umsetzung.

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