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Notfallsanitäterinnen und - sanitäter

Die Anforderungen an den Rettungsdienst haben sich verändert, sodass der neue Ausbildungsberuf „Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin“ entstanden ist. Seit dem 1.1.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSanAPrVO) in Kraft getreten.

Beim Notfallsanitäter handelt es sich um einen Gesundheitsfachberuf. Durch eine längere Ausbildungsdauer werden mehr Kompetenzen erworben und der zulässige Handlungsrahmen vergrößert.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter/ zur Notfallsanitäterin beträgt in Vollzeit 3 Jahre und ist staatlich anerkannt. Sie besteht aus theoretischem und praktischen Unterricht und einem praktischen Ausbildungsteil in Krankenhäusern und Lehrrettungswachen. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. Die Dauer beträgt maximal 5 Jahre.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung als Notfallsanitäter/in sind ein mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung sowie die gesundheitliche Eignung für den Beruf.

Weiterhin ist es möglich, durch die Ablegung einer staatlichen Ergänzungsprüfung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten Notfallsanitäter/in werden.

Je nach Berufserfahrung muss ggf. vor der Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung ein Vorbereitungskurs besucht werden:

  • Personen, die zuvor in einem Zeitraum von 3 Jahren oder weniger als Rettungsassistent/in tätig waren, müssen für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung einen Vorbereitungskurs von 960 Stunden absolvieren
  • Personen, die zuvor zwischen 3-5 Jahren Berufserfahrung als Rettungsassistent/in gesammelt haben, müssen eine Vorbereitung von 480 Stunden auf die Teilnahme zur Ergänzungsprüfung vorweisen
  • Personen, die zuvor mindestens 5 Jahre als Rettungsassistent/in tätig waren, können innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten des NotSanG (bis zum 31.12.2023) direkt an der staatlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen

Für die Ausstellung der Urkunde zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein vollständig ausgefüllter Antrag für die Berufsbezeichnungsurkunde zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter
  • Eine Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Eine ärztliche Bescheinigung, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "OB"

Anschrift der zuständigen Behörde für die Beantragung des Führungszeugnisses:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
z.H. Frau Malter
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Bitte als Verwendungszweck angeben: BBU Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin

Die ärztliche Bescheinigung sowie das polizeiliche Führungszeugnis dürfen nicht früher als drei Monate vor der Vorlage bei der zuständigen Behörde ausgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Zeitpunkt der Untersuchung bei Einreichung der ärztlichen Bescheinigung nicht länger als einen Monat her ist.

Die Verwaltungsgebühr zur Ausstellung der Berufsbezeichnungsurkunde beträgt 84,50 Euro. Die Rechnung wird in der Regel zusammen mit der Urkunde ausgehändigt.

Zu verwendende Vordrucke:

Vordruck für die Urkunde zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter (pdf, 112 KB)

Vordruck Ärztliche Bescheinigung (pdf, 158.8 KB)

Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert.

Rettungsassistentinnen und -assistenten

Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen (RettAssAPrVO) sind am 31.12.2014 außer Kraft getreten.

Ausbildungen zum Rettungsassistenten/zur Rettungsassistentin, die vor Außerkrafttreten des RettAssG begonnen worden sind, entsprechend abgeschlossen.

Für die Ausstellung der Urkunde zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistenten werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein vollständig ausgefüllter Antrag für die Berufsbezeichnungsurkunde zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistenten
  • Ein Nachweis über die Ableistung der praktischen Tätigkeit (1600 Stunden) durch die ausbildende Einrichtung
  • Eine Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Das Protokoll des Abschlussgespräches
  • Eine ärztliche Bescheinigung, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "OB"

Anschrift der zuständigen Behörde für die Beantragung des Führungszeugnisses:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
z.H. Frau Malter
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Bitte als Verwendungszweck angeben: BBU Rettungsassistent/Rettungsassistentin

Die ärztliche Bescheinigung sowie das polizeiliche Führungszeugnis dürfen nicht früher als drei Monate vor der Vorlage bei der zuständigen Behörde ausgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Zeitpunkt der Untersuchung bei Einreichung der ärztlichen Bescheinigung nicht länger als einen Monat her ist.

Die Verwaltungsgebühr zur Ausstellung der Berufsbezeichnungsurkunde beträgt 84,50 Euro. Die Rechnung wird in der Regel zusammen mit der Urkunde ausgehändigt

Zu verwendende Vordrucke:

Vordruck für die Urkunde zur Rettungsassistentin / zum Rettungsassistenten (pdf, 111.9 KB)

Vordruck Ärztliche Bescheinigung (pdf, 34.7 KB)

Vordruck Stundennachweis (pdf, 141.2 KB)

Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert.

Notfallsanitäterschulen

Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter kann im Land Bremen an folgenden Schulen absolviert werden:

Arbeiter-Samariter-Bund -Trainingszentrum Rettungsdienst
In der Vahr 61-63
28329 Bremen
Tel.: 0421 4109719
Fax: 0421 4109777
E-Mail: info@asb-trainingszentrum.de
Homepage: www.asb-bremen.de

Notfallsanitäterschule des stadtbremischen Rettungsdienstes (FIR)
Stresemannstraße 4-10
28207 Bremen
Tel: 0421 361 11840
E-Mail: fir@feuerwehr.bremen.de

mebino GmbH
Medizinisches Bildungszentrum Nord
Rettungsdienstschule Bremen
Paul-Feller-Str. 30
28199 Bremen
Tel.: 0421 59708710
Fax: 0421 597087-19
E-Mail: rettungsdienstschule-bremen@mebino.de
Homepage: www.mebino.de

Bremerhavener Feuerwehrakademie für Rettungsdienst
Zur Hexenbrücke 12
27570 Bremerhaven
Tel: 0471 5901228
E-Mail: feuerwehrakademie@magistrat.bremerhaven.de

Bezüglich der einzureichenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule.