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Gemeinsames Landesgremium der Freien Hansestadt Bremen

Im Land Bremen besteht seit dem 20.Oktober 2014 das Gemeinsame Landesgremium gemäß § 90 a SGB V, welches Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der ambulanten und stationären Versorgung im Bundesland Bremen aussprechen kann. Das Gemeinsame Landesgremium tagt in der Regel zwei Mal jährlich. Die Rechtsgrundlage bildet § 90 a SGB V i.V. m. dem Landesgremiumgesetz in Bremen.

Ziele und Aufgaben

Ein wesentliches Ziel des Landesgremiums besteht darin, Abstimmungsprozesse zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung anzustoßen.

Das Gemeinsame Landesgremium gibt Empfehlungen für alle Bereiche der sektorenübergreifenden Versorgung ab. Hierzu gehören insbesondere die gesundheitliche Versorgung und die Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen. Es berücksichtigt dabei die Morbiditäts- und Demografieentwicklung und die oberzentrale Versorgungsfunktion der Städte Bremen und Bremerhaven.

Ferner kann das Gemeinsame Landesgremium Stellung zur Aufstellung und Anpassung der Bedarfspläne und damit im Zusammenhang stehender Fragen nach dem Landesgremiumgesetz nehmen.

Mitglieder und Beteiligte

Mitglieder gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Landesgremiumgesetz sind:

  1. die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz,
  2. die Kassenärztliche Vereinigung Bremen*,
  3. die Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V.,
  4. der Magistrat der Stadt Bremerhaven,
  5. die Ärztekammer Bremen*,
  6. die Psychotherapeutenkammer,
  7. mit zusammen vier Vertretungen die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen

* In Angelegenheiten, die die zahnärztliche Versorgung und Berufsausübung betreffen, erfolgt die Vertretung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bremen bzw. durch die Zahnärztekammer Bremen.

Weitere Beteiligte

gemäß § 2 Abs. 3 Landesgremiumgesetz sind die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten, der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie der Pflege (LAG/bpa).
Gemäß § 2 Abs. 4 Landesgremiumgesetz hat der der Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen ein Mitberatungsrecht.
Des Weiteren kann das Gemeinsame Landesgremium gemäß § 2 Abs. 6 Landesgremiumgesetz zu seinen Beratungen und Arbeitsgruppen Sachverständige und Vertretungen anderer Organisationen und Behörden hinzuziehen.

Kontakt

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Landesgremiums bei der
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Herr Sascha Marcus Uecker
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Tel.: +49 421 361-10775
E-Mail: sascha_marcus.uecker@gesundheit.bremen.de