Für folgende Krankenhäuser im Land Bremen wurde rückwirkend zum 07.06.2021 die Bestimmung nach § 21 Abs. 1a KHG aufgehoben:
Für diese Krankenhäuser wurde darüber hinaus eine Korrektur des Bestimmungszeitraumes im März vorgenommen. Die Bestimmung wurde rückwirkend zum 07.03.2021 aufgehoben, die erneute Bestimmung erfolgte zum 16.03.2021.
Für folgende Krankenhäuser wurde rückwirkend zum 09.06.2021 die Bestimmung aufgehoben:
Für folgendes Krankenhaus wurde rückwirkend zum 10.06.2021 die Bestimmung aufgehoben:
Dies ist der aktuelle Stand vom 15. Juni 2021. Sollte es zu Änderungen kommen, werden diese hier veröffentlicht.