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Krankenhäuser nach §21 Krankenhausfinanzierungsgesetz

im Land Bremen

Für folgende Krankenhäuser im Land Bremen wurde rückwirkend zum 07.06.2021 die Bestimmung nach § 21 Abs. 1a KHG aufgehoben:

  • Klinikum Bremen-Mitte
  • Klinikum Bremen-Ost
  • Klinikum Bremen-Nord
  • Klinikum Bremen-Links der Weser
  • Ev. Diakonie-Krankenhaus Bremen
  • Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen
  • St. Joseph-Stift Bremen

Für diese Krankenhäuser wurde darüber hinaus eine Korrektur des Bestimmungszeitraumes im März vorgenommen. Die Bestimmung wurde rückwirkend zum 07.03.2021 aufgehoben, die erneute Bestimmung erfolgte zum 16.03.2021.

Für folgende Krankenhäuser wurde rückwirkend zum 09.06.2021 die Bestimmung aufgehoben:

  • AMEOS Klinikum am Bürgerpark
  • AMEOS Klinikum Bremerhaven-Mitte

Für folgendes Krankenhaus wurde rückwirkend zum 10.06.2021 die Bestimmung aufgehoben:

  • Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide

Dies ist der aktuelle Stand vom 15. Juni 2021. Sollte es zu Änderungen kommen, werden diese hier veröffentlicht.