Medizinprodukte
Umfassende Informationen zu
- Medizinprodukten
- online-Erfassungs-und Benachrichtungssysteme für Anzeigenverfahren
- gesetzliche Bestimmungen
sind beim DIMDI in zahlreichen Datenbanken enthalten.
Dort finden Sie auch:
- Formblatt für die Meldung von Vorkommnissen/Beinahevorkommnisse bei der Anwendung von Medizinprodukten in der Zahnheilkunde
- Meldungen über Vorkommnisse (§ 29 MPG)
- Anzeigeverfahren mit dem online-Erfassungssystem für Anzeigen zum erstmaligen Inverkehrbringen von Medizinprodukten und zum Sicherheitsbeauftragten (§§ 25, 30 MPG) und
- Anzeigen zur klinischen Prüfung von Medizinprodukten/zur Leistungsbewertung von In-vitro-Diagnostika (§§ 20, 24 MPG)
Anzeigenpflichtige nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) müssen eine Zugangsberechtigung beim DIMDI, Waisenhausgasse 36-38a, 50676 Köln beantragen. Diese Anmeldung und weitere Einzelheiten zu Medizinprodukten finden Sie auf der Internetseite des DIMDI.
Links/Downloads für zusätzliche Informationen
Für die fachliche Qualifikation für den Schwerpunkt "Wiederaufbereitung" können Sie sich auch an die Ärztekammer Bremen sowie an fachspezifische Institutionen und Verbände (z.B. Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - DGSV) wenden.