Sie sind hier:
  • Das Ressort
  • Archiv
  • Verbraucherschutz im Land Bremen: Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger

Verbraucherschutz im Land Bremen: Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger

Deckblatt Jahresbericht Verbraucherschutz 204

Verbraucherinnen und Verbraucher im Land Bremen können sich auf ein gut funktionierendes Kontrollsystem verlassen. Die Palette der Themen, mit denen sich die Überwachungsbehörde, das Untersuchungsamt und das Ressort beschäftigen, ist vielfältig. Das zeigt sich auch in diesem Jahr wieder im Jahresbericht 2017 zum Verbraucherschutz, der am 21. August 2018 der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz vorgestellt wurde. Im Bericht sind die Ergebnisse zusammengestellt, die die Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienste des Landes Bremen (LMTVet) und des Landesuntersuchungsamtes für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin (LUA) in Zusammenarbeit mit dem Fachreferat bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ergaben. Der Jahresbericht umfasst die Bereiche Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit, Tierschutz, Pflanzen, Grenzkontrolle, Wasser, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Hafenärztlicher Dienst.

Senatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt: „Der Bericht zeigt, wie vielfältig wir im Land Bremen aufgestellt sind. Der gemeinsame Jahresbericht der Ämter macht deutlich: Durch das Ineinandergreifen der risikoorientierten amtlichen Kontrollen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv geschützt.“

Guter Verbraucherschutz setzt einen „risikoorientierten Ansatz“ voraus, der sich auch im Jahresbericht wiederfindet. Risikoorientiert bedeutet, dass Kontrollen vorwiegend dort stattfinden sollen, wo ein erhöhtes Risiko vermutet wird. Produkte, die besonders anfällig sind (zum Beispiel leicht verderbliche Lebensmittel) oder Betriebe, bei denen es schon Beanstandungen gab, werden häufiger kontrolliert.

Zwei Beispiele aus dem Bereich Lebensmittelüberwachung:

  • Antibiotikaresistenzen bei Keimen nehmen weltweit zu. Auf europäischer und nationaler Ebene sind deswegen eine Reihe von Aktionen zur Aufklärung initiiert worden. Als eine wichtige Einlassstelle von Fischereierzeugnissen aus Drittländern in Deutschland, hat Bremen in den letzten drei Jahren intensiv resistente Keime in Garnelen aus Aquakulturen untersucht. Die Betrachtungen aus den letzten drei Jahren hat ergeben, dass Black Tiger Garnelen sehr viel häufiger Träger dieser Keime sind. Dabei konnten bei den untersuchten Proben zwischen den Herkunftsländern erhebliche Unterschiede festgestellt werden.
  • In einem auf zwei Jahre angelegten Programm wird seit Anfang 2016 die Verwendung des Zusatzstoffes Nitrit in Fleischerzeugnissen untersucht. Natriumnitrit ist als Konservierungsstoff (E 250) zugelassen. Die Verwendung ist aber nur für die Herstellung bestimmter Lebensmittel und unter Höchstmengen-Beschränkungen zulässig. Natriumnitrit-Gehalte im Produkt unterliegen Abbauprozessen, so dass eine Überschreitung der zulässigen Höchstmengen analytisch im Endprodukt kaum feststellbar ist. Bei den Proben war keiner der Bremer Hersteller auffällig. Bei der Überprüfung von Rezepturen jedoch wurden Höchstmengen überschritten. Diese Vorgehensweise hat sich damit als geeignet erwiesen, um zu hohe Nitritwerte zu vermeiden.

Weitere interessante Artikel aus den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz, Pflanzen, Grenzkontrolle, Wasser, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Hafenärztlicher Dienst stehen im Jahresbericht "Verbraucherschutz“ auf www.gesundheit.bremen.de.

Jahresbericht Verbraucherschutz (pdf, 3.8 MB)