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Tag der Organspende am 1. Juni

Zum Tag der Organspende (1. Juni) appelliert Bremens Gesundheitssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt an die Bürgerinnen und Bürger, sich über das Thema zu informieren und sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Derzeit warten in Deutschland rund 9.500 Menschen auf eine Organspende, die meisten von ihnen benötigen eine Spenderniere. "Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die Menschen darüber informiert werden, was Organspende oder Organtransplantation bedeuten und wie klar und eindeutig die Regelungen sind“, sagt Senatorin Quante-Brandt. „Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für die Organspende optimiert werden.“ Eine gute Grundlage dafür sei das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“, kurz GZSO, das zum 1. April 2019 deutschlandweit in Kraft getreten ist.

Mit dem GZSO werden die Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern verbessert. Diese können sich im Bereich der Intensivmedizin nun mehr um Organentnahmen kümmern und die Vergütung wird verbessert. Außerdem erhalten Transplantationsbeauftragte mehr Zeit, ihre Stellung wird gestärkt und mehr Organspender können identifiziert werden. Damit erhöht sich die Planungssicherheit, um über eine landesrechtliche Regelung in Bremen die Aufgabe der Transplantationsbeauftragten verbindlich festzuschreiben. Somit wird die Grundlage für die Kliniken, potentielle Spender schneller zu erkennen und Verfahren zur Organentnahme zügiger in die Wege leiten zu können, gesichert. Darüber hinaus wird nun ein bundesweiter neurologischer ärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet, der die Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden können, bei den Untersuchungen zur Feststellung des Hirntods, auf Anfrage beraten kann. Auch wird dem persönlichen Anliegen vieler Betroffener Rechnung geleistet, anonymisierte Nachrichten zwischen den Organempfängerinnen und Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspenderinnen und Organspender auszutauschen.

"Es ist wichtig, über das Thema aufzuklären und zu informieren", sagte Senatorin Quante-Brandt. „Die Bürgerinnen und Bürger sollen in die Lage versetzt werden, eine eigene wohlüberdachte, informierte Entscheidung treffen zu können.“ So besteht die Möglichkeit, die Organspendebeauftragte des Landes Bremen/Bremerhaven und Beraterin für Ethik im Gesundheitswesen, zu einem Vortag einzuladen, um im persönlichen Austausch zu einer selbstbestimmten Entscheidung zu treffen.

Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Stiftung „ÜBER.Leben“ informiert weitläufig über das Thema Organspende. So bietet das Checklistenheft für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende der BZgA eine gute Grundlage, um sich über das Thema Organspende zu informieren. In Bremen wird die kostenlose Broschüre von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz an Kliniken, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und die BürgerServiceCenter in Bremen und Bremerhaven zur Weiterverteilung ausgegeben. In dem Heft wird über die verschiedenen Möglichkeiten informiert den eigenen Willen hinsichtlich einer potentiellen Organspende festhalten zu können: Über den Organspende-Ausweis und über die Patientenverfügung.

Mit einem Organspende-Ausweis sei der Wille auch deutlich erkennbar. "Wie die Entscheidung ausfällt, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Wichtig ist, sich zu entscheiden. Das entlastet auch die Angehörigen, falls sie im Ernstfall diese Frage nicht beantworten können“, so Senatorin Quante-Brandt. Dabei sei es möglich, die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe einzuschränken. Die Zustimmung zur Organspende könne jederzeit widerrufen werden.

Infos unter www.organspende-info.de und www.ueber-leben.de.