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Überwachung gentechnischer Arbeiten und Anlagen

Die Prüfung und Bescheidung von Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungen gentechnischer Anlagen bzw. Arbeiten, anzeige- und genehmigungspflichtiger weiterer Arbeiten und/oder wesentlicher Anlagenänderungen, einschließlich der Beratung des Antragstellers obliegt der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

In Bremen und Bremerhaven sind über 25 gentechnische Anlagen angemeldet bzw. genehmigt. Wie auch im übrigen Bundesgebiet finden überwiegend Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 (kein Risiko für Mensch und Umwelt) statt. Der größere Teil der Anlagen wird zu Forschungszwecken betrieben, aber auch Anlagen zur gewerblichen Nutzung wurden angemeldet.

Weitere Informationen gibt die Liste zu gentechnische Anlagen im Land Bremen(Stand 2019) (pdf, 17 KB)

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