Der Begriff Verbraucherschutz wird heute häufig eingesetzt, wenn es um schutzwürdige Belange der Bürger geht. Verbraucherschutz lässt sich aber nicht eingrenzen, sondern findet Verwendung bei Forderungen, Bestrebungen und Maßnahmen, die den Bürger in seiner Rolle als Verbraucher von Produkten und Dienstleistungen schützen sollen.
In Deutschland gibt es kein „Verbraucherschutzgesetz“; es gibt aber sehr viele Rechtsvorschriften auf EU- und nationaler Ebene, mit denen einzelne Zielsetzungen des Verbraucherschutzes geregelt werden.
Im Land Bremen umfasst der gesundheitliche Verbraucherschutz folgende Rechtsbereiche: