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Phytosanitäre und veterinärrechtliche Angelegenheiten der Ein-, Aus-und Durchfuhr, Pflanzenschutz und Pflanzenbeschau, Saatgutrecht

Ein-, Aus-und Durchfuhr

Der Schutz von Mensch und Tier vor der Einschleppung von Krankheitserregern und anderen gesundheitsschädigenden Komponenten wird in den Grenzkontrollstellen gewährleistet. Ein breit gefächertes Untersuchungsspektrum für eingeführte Waren aus dem Veterinärsektor sichern auch in Bremen den europäischen Binnenmarkt.

Pflanzenschutz und -beschau

Ein möglichst geringer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht nur in
der Land- und Forstwirtschaft Ziel des behördlich kontrollierten
Pflanzenschutzes. Auch im städtischen Grünbereichen soll zum Schutz von
Gesundheit und Umwelt der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln möglichst
weiter minimiert werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist daher gesetzlich geregelt und in der Tendenz verboten. Ausnahmen können im Einzellfall erlaubt werden. Bei der Prüfung der Voraussetzungen dafür wird ein strenger Maßstab angelegt.

Die phytosänitäre Kontrolle hat für die Häfen in Bremen und Bremerhaven
eine ganz wesentliche Bedeutung und zum Ziel, die Ein- und Verschleppungen von Schadorganismen von Pflanzen soweit als möglich zu verhindern (Pflanzenquarantäne) sowie durch gesundes Ausgangsmaterial eine wettbewerbsfähige Pflanzenproduktion sicherzustellen und den Verbraucher zu schützen (pflanzengesundheitliche Qualität).

Futtermittelüberwachung

Gesunde Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Lebensmittel. Mit der
griffigen Forderung "Sicherheit vom Trog bis auf den Tisch" ist die Bedeutung der Futtermittelüberwachung der Öffentlichkeit bewusst geworden.
In Bremen wird der notwendige Teil des nationalen Futtermittel-Kontrollprogramms umgesetzt. Durch eine ziel- und risikoorientierte Überwachung wird bei Produktion und Importen von Futtermitteln auf die Reduzierung gesundheits- und umweltgefährdender Komponenten geachtet.
Dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen mit seinen Kontrollstellen in Bremen und Bremerhaven LmTVet, obliegt in der Freien Hansestadt Bremen die praktische Durchführung der vorgenannten Maßnahmen und Kontrollen vor Ort.