Das Arbeitsgebiet umfasst alle allgemeinen Fragen des Tierschutzes. Hierzu gehören insbesondere die Haltung der landwirtschaftlichen Nutztiere vom
Rind bis zur Legehenne einschließlich des Transports und der Schlachtung.
Weitere wichtige Probleme sind u.a. die Haltung von Zoo- und Zirkustieren,
Versuchstieren sowie von Pferden und allen Heimtieren.
Unterstützt wird die Behörde durch den Bremer Tierschutzbeirat, dessen
Geschäftsführung hier wahrgenommen wird.
Konkrete Beschwerden über vermutlich mangelhafte Tierhaltungen oder
Tierquälereien werden vom Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen als Überwachungsbehörde bearbeitet.
Eine weitere Aufgabe der senatorischen Behörde ist die Genehmigung von
Tierversuchsvorhaben. Tierversuche dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen, die sehr restriktiv durch das Tierschutzgesetz festgelegt
sind, durchgeführt werden. So werden Genehmigungen nur erteilt, wenn der
wissenschaftlich notwendige Zweck der Versuche nicht durch versuchstierfreie Alternativmethode erreicht werden kann und auch die ethische Vertretbarkeit gegeben ist.
Die Behörde wird dabei durch eine unabhängige beratende Kommission, in der
neben Fachwissenschaftlern auch Tierschützer mitwirken, unterstützt.
Rechtsstreit mit der Universität Bremen
Ablehnung eines Tierversuches mit Makaken durch die Gesundheitsbehörde
Das Gesundheitsressort lehnt die weitere Genehmigung der an der Universität Bremen durchgeführten Primatenversuche ab. Das Versuchsvorhaben, das seit 1998 läuft, wurde im Jahr 2008 nicht erneut genehmigt. Die Gründe hierfür sind in dem Widerspruchsbescheid der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ausführlich dargestellt. Das Verwaltungsgericht Bremen hat die ablehnenden Bescheide der Behörde mit Urteil vom 28.05.2010 aufgehoben und ihr mit einem Eilbeschluss vom 16.06.2010 aufgegeben, die Tierversuche vorläufig weiter zu gestatten.
Mit der Broschüre Vertrauen in Forschung - Hirnforschung an der Universität Bremen legt die Universität Bremen ihre Position zu dem Forschungsvorhaben dar und nimmt zu dem Rechtsstreit Stellung.
Die Bremer Gesundheitsbehörde ist gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28.05.2010 in die Berufung gegangen. Die Behörde wendet sich gegen die Ansichten des Verwaltungsgerichts, der gesellschaftliche Wertewandel dürfe nicht in die Entscheidung der Behörde einbezogen werden; zudem habe die Behörde keinen Ermessensspielraum bei der Abwägung zwischen Belastung und Nutzen der Tierversuche. Obwohl die Behörde der Auffassung ist, dass der Ablehnungsbescheid rechtmäßig ist, wird sie der Aufforderung des Gerichts folgen und die Frage der Belastung der Tiere sowie die Bedeutung des Forschungsvorhabens durch weitere Sachaufklärung noch genauer als bisher darstellen, um das gerichtliche Verfahren zu befördern.
Neben Grundsatzfragen der Tierkörperbeseitigung wird für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen die Beseitigung von toten Tieren, Tierkörperteilen (Schlachtabfällen) und tierischen Erzeugnissen (z.B. Speiseabfälle) organisiert.
Mit der Abholung toter Tiere beauftragt ist die
Tierkörperbeseitigungsanstalt SNP
Rotenburg – Mulmshorn
Telefon: 04268/ 93 130
Fax: 04268/ 93 1320
Kleintierkörper (Hunde, Katzen und andere Heimtiere) können bei der Bremer Stadtreinigung an folgenden Standorten abgegeben werden:
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Bremer Stadtreinigung: Kleintierkörperannahme.
Die grundlegenden Aufgaben in der Tierseuchenbekämpfung sind:
Dabei wird den von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten besondere Beachtung geschenkt und mit der Gesundheitsfachverwaltung zusammengearbeitet.
In Bremen sind die Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung verteilt auf
die für das Veterinärwesen zuständige Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit SBWG Referat 42,
den beigeordneten Dienstellen des Lebensmittelüberwachungs- Tierschutz- und Veterinärdienst Bremen und das
Landesuntersuchungsamt Bremen zwischen denen eine enge Zusammenarbeit besteht.
Die Aufgaben der senatorischen Dienststelle des SBWG in der Vorbeugung und Bekämpfung übertragbarer Tierseuchen und anderer wichtiger Tierkrankheiten bestehen in der Bearbeitung von Grundsatzfragen:
Aktuelle Informationen zur Tiergesundheit können Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft nachlesen.