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Handel & Dienstleistungen

Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher ist per Definition eine Konsumentin, ein Konsument von Gütern oder Dienstleistungen für den privaten Gebrauch. Die verbraucherfreundliche Gestaltung des freien Wettbewerbs im Handel und bei Dienstleistungen ist daher ein grundsätzliches Anliegen des Verbraucherschutzes. Hinzu kommt, dass fairer Wettbewerb die Grundvoraussetzung für eine leistungsfähige und wachstumsorientierte Marktwirtschaft ist.

Die Aus- und Kennzeichnung von Waren hinsichtlich Beschaffenheit und Preis stellen die Grundlage für jeden Produktvergleich dar. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher eine sinnvolle Kaufentscheidung treffen können, gelten sowohl für die Aus- und Kennzeichnung von Waren als auch für die Werbung von Produkten verbindliche Regeln.

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) werden in standardisierter Form Vertragsbedingungen zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt und unterliegen zum Schutz vor einseitiger Benachteiligung bestimmten gesetzlichen Normen.

Garantie und Gewährleistung sind zwar zwei unterschiedliche Dinge, jedoch sind dies die zentralen Optionen für Verbraucherinnen und Verbraucher, um durch den Hersteller oder Verkäufer einen Produktmangel beseitigen zu lassen.

Der Kauf im Internet stellt eine besondere Form dar und ist für die Verbraucherin oder den Verbraucher zunächst mit einem höheren Risiko verbunden, da ein Produkt nicht in Augenschein genommen werden kann. Deshalb gelten für den Internethandel stellenweise besondere Regelungen, wie beispielweise besondere Informationspflichten des Verkäufers oder das Widerrufsrecht für Käuferinnen und Käufer.