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Preisangaben

Auch wenn es für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher vermutlich weniger bekannt ist – ein grundlegendes Verbraucherschutzrecht ist das Preisangabenrecht. Das gewerbs- oder geschäftsmäßige Anbieten von Waren an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in Deutschland unterliegt der Preisangabenverordnung. Die Verordnung dient dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Preise und Leistungen miteinander vergleichen und auf dieser Basis Kaufentscheidungen treffen können.

Gemäß der Verordnung ist den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern immer der Endpreis inklusive sämtlicher Kostenbestandteile und als Bruttopreis inklusive der enthaltenen Umsatzsteuer darzustellen. Im Online-Handel ist zusätzlich die Angabe zu den Versandkosten verpflichtend.

Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen oder sonstigen Maßen angeboten werden (z.B. Lebensmittel), ist zusätzlich zum Endpreis der Grundpreis je normierter Maßeinheit anzugeben. Der Grundpreis muss auch in der Werbung aufgeführt werden.

Die Preisangabenverordnung regelt auch das Angebot von Darlehensverträgen. So muss neben sämtlichen Kosten auch der Effektivzinssatz angegeben werden.

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder nach dem Wirtschaftsstrafgesetz geahndet werden.

Weiterführende Links:

Preisangabenverordnung