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Lärm

Hätten wir einen kleinen Menschen im Ohr, dann könnte er oder sie uns sicher ein Lied davon singen, wie sehr er sich oft Ruhe wünscht!
Heutzutage sind wir einer permanenten Beschallung ausgesetzt, der wir kaum entrinnen können! Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, ob auf der Straße oder zu Hause – Lärm ist überall. Damit Sie ihr weiteres Leben nicht nur mit Ohrstöpseln aus Gummi, Watte oder Kunststoff bestreiten, finden Sie in unserem Portal Interessantes und Wichtiges über das Thema: "Lärm (k)ein Problem?"

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

Beeinträchtigung der Gesundheit durch Verkehrslärm
Umweltbundesamt: Lärm
Kinder, Umwelt, Gesundheit

Freizeit-/Walkmann-/Discolärm

Lärm in der Freizeit wird oft – je nach Einstellung des Betrachters oder der Betrachterin - als belästigend empfunden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) hat unter Federführung Bremens einen Leitfaden Freizeitlärm erarbeitet, der noch heute zur Orientierung dienen kann. Freizeitlärm (pdf, 418.9 KB).

Laute Musik regt den einen an, für den anderen ist sie störender Lärm, schon Wilhelm Busch bemerkte: "Musik wird oft nicht als schön gefunden, weil stets sie mit Geräusch verbunden".

Trotzdem "genießen" Millionen von jungen Leuten, Jugendlichen und Heranwachsenden sehr laute Musik in diversen öffentlichen Veranstaltungen, Diskotheken oder direkt mit Kopfhörern per Walkman.
Der Genuss wird allerdings getrübt, wenn durch die langzeitige Einwirkung überlauter Musik das Gehör der/des Jugendlichen nicht mehr rückehrbar (irreversibel) geschädigt wird (Innenohrschwerhörigkeit).

Die Bundesärztekammer geht bereits in einem Beschluss aus dem Jahr 2000 davon aus, dass jeder 4. Jugendliche in Deutschland schwerhörig ist. Wissenschaftler schätzen, dass ein Drittel der Jugendlichen mit spätestens 50 Jahren auf Grund von Freizeitlärm ein Hörgerät benötigen wird. Die bundesweit zu verzeichnende Zunahme von Hörschäden, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, ist dabei sicherlich nicht allein auf den Besuch von Musikveranstaltungen und Diskotheken zurückzuführen.

Andere Lärmbelastungen (sonstiges lautes Musikhören, laute Spielzeuge, Lärm am Arbeitsplatz) können durchaus auch gesundheitsabträglich sein. Repräsentative Untersuchungen von Gehörrisiken in der Freizeit zeigen jedoch, dass Besuche von Diskotheken hinsichtlich der Lärmeinwirkung die größte Verbreitung haben.

Tückisch ist insbesondere, dass die Höhe des Musikschallpegels bei Musikveranstaltungen und in Diskotheken in der Regel von Kindern und Jugendlichen falsch eingeschätzt wird, und entsprechend Aufklärungskampagnen mit der Angabe noch langzeitig erträglicher Lärmschallpegel nicht als Grundlage für das individuelle Verhalten in der gegebenen Situation genutzt werden können. Insofern ist die Gehörbelastung des Publikums durch Veranstaltungen mit hohen Schallpegeln einschließlich Diskotheken auch wegen der großen Anzahl der Betroffenen nach wie vor ein gesundheitlich sehr relevantes Problem.

In Anlehnung an Projekte aus Baden-Württemberg hat 2007 auf Initiative Bremens zusammen mit den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg sowie der Techniker Krankenkasse und dem Bundesverband Deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT) in Bremen ein Seminar für Disc-Jockeys, Diskothekenbetreiber und Musikveranstalter für den Erhalt eines sog. DJ-Führerscheins stattgefunden.
Die nach Ansprache u.a. über den Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe e.V. gut besuchte Veranstaltung zielte auf die Vermittlung von Informationen über die Lärmbelästigung in Musikveranstaltungen und von Möglichkeiten zur (optischen) Darstellung des Lärmpegels bzw. seiner Verminderung entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsministerkonferenz zum Schutz der Besucher.
Die Veranstaltung endete mit der Ausgabe eines Zertifikates.
Inzwischen werden in Kooperation mit dem Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe e.V. in verschiedenen Städten Seminare für den Erwerb des DJ-Führerscheins angeboten.

Es bleibt abzuwarten, ob die freiwillige Verminderung von maximalen Lärmpegeln auf 100 dB(A) in Musikveranstaltungen einschließlich Diskotheken auf dieser Grundlage breite Anwendung findet.
Im Übrigen: Ein Lärmpegel von maximal 100 dB(A) entspricht in etwa dem von Presslufthämmern oder vom Probelauf eines Düsenflugzeugen verursachten Lärm, so dass dem Diskothekenvergnügen mit lauter, aber nicht kontinuierlich überlauter Musik, weiterhin nichts entgegen steht.

Weitere Informationen:

www.djlicence.de

Lärmprobleme in der Bauleitplanung/Bebauungsplänen

Jede Art von Umgebungsgeräuschen, die uns stören, bezeichnen wir als Lärm. Der hervorgerufene Lärm in der Nähe von verkehrsreichen Straßen oder von Schienen- und Flugverkehr kann eine starke Belästigung, ggf. auch eine gesundheitliche Belastung der Anwohner bedeuten.
Statistisch rückt die Wohnbebauung leider immer mehr an Lärmquellen des Verkehrs und des Gewerbes heran. Diese und weitere Lärmproblematiken werden aus gesundheitlicher Sicht im Rahmen der Bebauungsplanung geprüft. Eine wesentliche Grundlage der Beurteilung stellt die zwischen den Ressorts Gesundheit und Umwelt abgestimmte Lärmvereinbarung in der Version von 2016 dar (bitte Link einfügen zur Datei: 2016-03-01 Lärmvereinbarung.pdf)

Lärmvereinbarung (pdf, 418.9 KB)

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