Regeln und Verhalten im Alltag
Das Gesundheitsressort empfiehlt folgende Verhaltensregeln im Alltag bei Erkältungssymptomen:
So können Sie sich und andere Menschen schützen:
- Husten oder Niesen Sie in ein Taschentuch oder in Ihre Ellenbeuge.
- Gründliches Händewaschen und bei Bedarf desinfizieren.
- Mindestens eine medizinische Maske tragen, in Kontakt mit vulnerablen Menschen (über 60 Jahre, Schwangere, Babys, Vorerkrankte) gerne FFP2 Masken.
- Kontakte reduzieren und Abstand zu anderen halten.
- Regelmäßig lüften (spätestens alle 45 Minuten für 3 – 5 Minuten)
Eine Maskenpflicht gilt nur noch für folgende Personen:
- Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen
- Eine Testpflicht gibt es nicht mehr
Diese Personen müssen keine Maske tragen:
- Kinder unter 6 Jahren
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Diese Personen müssen eine ärztliche Bescheinigung zeigen können
- Behinderte
- Schwangere
- gehörlose und schwerhörige Menschen und ihre Begleit-Personen und Personen, die mit ihnen reden
Das Gesundheitsressort empfiehlt bei Erkältungssymptomen und bei Kontakt mit vulnerablen Menschen (über 60 Jahre, Schwangere, Babys, Vorerkrankte) eine Maske zu tragen. Bitte schätzen Sie die Lage selbst ein, ob eine Maske angebracht ist. Wenn Sie zum Beispiel vielen Menschen begegnen, Menschen sehr nahekommen, es wenig frische Luft gibt oder wenn eine Infektion für mich und meine Familie schädlich ist.
Es existiert keine Testpflicht mehr.