Wenn Sie im Ausland ein Studium in einem Heilberuf abgeschlossen haben, können Sie Ihre Approbation hier anerkennen lassen und/oder ggf. eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs beantragen.
Erst die Erteilung einer Approbation bzw. einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs berechtigt Sie den Beruf auszuüben. Eine Erlaubnis-/ bzw. Approbationsurkunde wird daher bei Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung benötigt.
Für folgende Heilberufe ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständige Stelle:
Grundsätzlich kann Ihnen eine deutsche Approbation erteilt werden, wenn Ihr Studium dem entsprechenden deutschen gleichwertig ist, wenn Sie über die zur Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.
Merkblätter, Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
Heike Vér
Zuständig nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
Aa-Ad
All-An
E-Gh
Kb-S
Telefon: 0421 361-9554
Fax: 0421 496-9554
lpa-hb@gesundheit.bremen.de
Hier können Sie einen Termin zur Antragstellung vereinbaren. Termine sind grundsätzlich nur an einem Mittwoch möglich.
Bettina Arena
Zuständig nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
Ae-Alk
Ao-D
Gi-Ka
T-Z
Telefon: 0421 361-54016
Fax: 0421 496-54016
lpa-hb@gesundheit.bremen.de
Hier können Sie einen Termin zur Antragstellung vereinbaren. Termine sind grundsätzlich nur an einem Dienstag möglich.