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Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht

Im Team der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht arbeiten 16 Kolleginnen und Kollegen, die sich Ihrer Fragen und Beschwerden rund um das Thema unterstützende Wohnformen annehmen.
Ob stationäre Pflegeinrichtung, stationäre Eingliederungshilfe, Tages- oder Kurzzeitpflege, Hospiz, Wohngemeinschaft oder Servicewohnen- das multiprofessionelle Team der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht steht Ihnen vertrauensvoll für Beratung und Unterstützung zur Verfügung

Den aktuellen Tätigkeitsbericht der Wohn- und Betreuungsaufsicht finden Sie nachfolgend:
Tätigkeitsbericht 2022-2023 (pdf, 782.8 KB)

Eine Übersicht mit Kontaktdaten finden Sie nachfolgend:
Kontaktliste Ansprechpersonen (pdf, 122.2 KB)

Durch Beratung, Kontrolle und notfalls durch ordnungsrechtliche Anordnungen sorgt die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht dafür, dass gesetzliche Qualitätsstandards eingehalten werden und die Bedürfnisse und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden.

Wer in einer Einrichtung auf seine/ihre Anregungen oder Beschwerden keine ausreichenden Antworten findet, kann die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht ansprechen.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner in allen

  • 5 Hospizen
  • 54 Tagepflegen
  • 7 Kurzzeitpflegen
  • 79 Servicewohnen
  • 36 selbstverantworteten Wohngemeinschaften
  • 181 anbieterverantworteten Wohngemeinschaften
  • 175 Pflege- und Betreuungseinrichtungen

in Bremen und in Bremerhaven und in den meisten neuen Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf.

Sie möchten wissen, ob eine Einrichtung von uns geprüft wird? Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne darüber.

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz verpflichtet die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht, die meisten unterstützenden Wohnformen (Heime) einmal im Jahr zu kontrollieren. Das passiert unabhängig davon, ob Beschwerden oder andere Hinweise auf Mängel vorliegen.

Mehr als die Hälfte dieser Prüfungen findet unangemeldet statt.

Wenn der Behörde Beschwerden vorgetragen werden, prüft sie auch außerhalb der jährlichen Prüfungen, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Werden entsprechende Mängel gefunden, macht die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht dem Betreiber verbindliche Auflagen, diese Mängel zu beseitigen.

Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht führt auch Informationsveranstaltungen für Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecher durch und berät ebenfalls die Betreiber unterstützender Wohnformen.

Ganz oben wurde schon erläutert, dass die gesetzliche Grundlage der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) ist. In ihm stehen auch die wichtigsten Anforderungen und Qualitätsstandards, die von den Betreibern einzuhalten sind.

Das BremWoBeG beschreibt auch die grundlegenden Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in unterstützenden Wohnformen.

Weitere Grundlagen sind die Verordnungen des BremWoBeG über

  • Personalausstattung in Wohn- und Unterstützungsangeboten
  • Qualität und Sicherheit von Gebäuden und Wohnräumen in Wohn- und Unterstützungsangeboten
  • Interessenvertretung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohn- und Unterstützungsangeboten

Die Bremische Wohn- und Betreuungsbehörde hat ihre Dienststelle im Dienstgebäude der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Die Postanschrift:

Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht
bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen