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Pflanzenschutz

Jungpflanzen auf Feld

Unter Pflanzenschutz verstehen wir heute eine Vielzahl von Maßnahmen und Aktivitäten, die in ihrer Gesamtheit ein Ziel verfolgen: Schäden an Nutzpflanzen zu verhindern oder zu mindern. Pflanzenschutz dient der Ertragssicherung und trägt zur Vermeidung von Ernteverlusten sowie zur Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln bei. Aufgabe des Pflanzenschutzes ist es, die Kulturpflanze von der Aussaat bis zur Ernte und vom Verarbeitungsprozess bis hin zum Verbrauch vor Schadorganismen, wie Krankheiten und Schädlingen, zu schützen.

Ein gemeinsames Ziel – zwei Arbeitsbereiche
Um Schäden für Nutzpflanzen zu verhindern oder zu minimieren steht auf der einen Seite der allgemeine oder integrierte Pflanzenschutz, der ein ganzes Bündel von ökologisch verträglichen anbautechnischen Maßnahmen umfasst, um einen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu erreichen. Dazu gehören z. B. eine geeignete Fruchtfolge, die Nutzung resistenter oder toleranter Pflanzensorten oder die Förderung von Nützlingen. Oft lässt sich jedoch der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel nicht völlig vermeiden. Auch zugelassene Pflanzenschutzmittel sind nur dann sicher, wenn sie richtig angewendet werden. Deshalb sind sowohl die Zulassung als auch der Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Pflanzenschutzrecht stark reglementiert. Die Einhaltung dieser rechtlichen Vorschriften wird vom Pflanzenschutzdienst des Landes Bremen im Rahmen des „Pflanzenschutz-Kontrollprogramms“ sorgfältig überwacht.

Demgegenüber zielen die Maßnahmen der Pflanzengesundheitskontrolle darauf ab, die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen an Pflanzen zu verhindern oder Schaderreger nach dem Ausbruch einer Pflanzenkrankheit zu bekämpfen. Um die Einschleppung sog. Quarantäneschadorganismen bei der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern zu verhindern, werden solche Waren an den phytosanitären Grenzkontrollstellen sorgfältig kontrolliert. Sie müssen von einem Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes begleitet sein und werden einer visuellen und/oder einer Laboruntersuchung unterzogen. Die Kontrollen an den beiden Häfen in Bremerhaven und Bremen bilden zwar den Schwerpunkt der Tätigkeiten der Pflanzengesundheitskontrolle im Land Bremen, dennoch ist die Behörde auch im Binnenland aktiv. Überwacht werden hier registrierte Betriebe, deren Tätigkeiten mit einem besonderen phytosanitären Risiko verbunden sind. Dies trifft z. B. für Betriebe zu, die mit Jungpflanzen handeln oder Verpackungsholz herstellen.

Zuständig für die Bearbeitung aller grundsätzlichen rechtlichen Fragen im Bereich Pflanzenschutz /Pflanzengesundheit ist das Fachreferat 42 bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Ausnahmegenehmigung nach VO (EU) 2016 – Arbeiten mit Schadorganismen

Grundsätzlich ist die Einfuhr und das Verbringen in die bzw. innerhalb der Europäische(n) Union sowie das Arbeiten mit Unionsquarantäneschädlingen verboten, da sie erhebliche Schäden an den heimischen Pflanzen anrichten können. In begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung für die Einfuhr bzw. das Verbringen und das Arbeiten mit den Schadorganismen erteilt werden, wenn dies zu wissenschaftlichen Zwecken erfolgen soll. Diese Ausnahmegenehmigung wird vom Fachreferat 42 bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erteilt.

Bedingung hierfür ist, dass die Arbeiten zwingend in einer Quarantänestation oder einer geschlossenen Anlage durchgeführt werden müssen, die eine physische Isolation der Schadorganismen gewährleisten und hinsichtlich Personal, Systemen und Räumlichkeiten geeignet sind, dass keine Ausbreitung bzw. Ansiedlung des Schadorganismus zu befürchten steht. Gleiches gilt für die Genehmigung zur Einfuhr bzw. zum Verbringen sowie zum Arbeiten mit den Schadorganismen. Außerdem muss für den einzelnen Einfuhr- bzw. Verbringungsvorgang eine Ermächtigung beantragt werden, mit der das Material zur Quarantänestation bzw. geschlossenen Anlage transportiert werden kann.
Weiterführende Informationen finden Sie in diesem Leitfaden Pflanzen Ausnahmegenehmigung (pdf, 304.7 KB).

Die Durchführung der Überwachung wird durch den Pflanzenschutzdienst des Landes Bremen wahrgenommen, der als Fachabteilung dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) angegliedert ist.
Weitere Informationen zu den Themen Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit finden Sie auf den Internetseiten des LMTVet.