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Rechtsetzung und Gesetze

Rechtsfragen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe, Heilpraktikerwesen, Aufsicht über die Heilberufskammern, Aufsicht über die Körperschaften der Sozialversicherung

Das Referat 40 ist als Querschnittseinheit zuständig für alle Rechtsangelegenheiten der einzelnen Bereiche der Gesundheitsabteilung sowie für Fragen der Sozialversicherung.

Dies beinhaltet z. B. Fragen des Rechts der Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe, ebenso wie die rechtliche Beratung in ärztlichen und pflegerischen Angelegenheiten. Daneben sind in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachreferaten Themenstellungen aus den Bereichen Tierschutz, Lebensmittelwesen, Umweltmedizin, Gentechnik, Pharmazie, Psychiatrie sowie technischer Arbeitsschutz, technische Sicherheit, technischer Verbraucherschutz und Strahlenschutz zu bearbeiten.

Ferner unterstehen die Heilberufskammern sowie die landesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bremen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen Bremen und die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen der Aufsicht und werden (mit Ausnahme der Heilberufskammern und der Unfallkasse) zusätzlich im Hinblick auf ihre Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung geprüft.

Zudem sind auch Grundsatzfragen des Rechts des Krankenhauswesens, so insbesondere der ärztlichen Schweigepflicht oder der Einsicht in Krankenunterlagen, zu klären.
Auch ist das Rechtsreferat zuständig für die Berufe des Gesundheitswesens, sowie für den Bereich des Prüfungswesens der Gesundheitsberufe.

Im Rahmen seiner Arbeit:

  • berät das Referat alle Fachreferate zu rechtlichen Fragestellungen
  • obliegt dem Referat die Prozessführung vor den Verwaltungs-, Zivil- und Sozialgerichten
  • erteilt oder entzieht das Referat bei Heilberufen (Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Tierärzten und Apothekern) Approbationen und Erlaubnisse
  • erteilt oder entzieht das Referat bei den Gesundheitsfachberufen Erlaubnisse
  • fertigt Prüfungszeugnisse und Urkunden zur Führung von Berufsbezeichnungen aus
  • erstellt das Referat Richtlinien für den Krankenhausbereich
  • ist das Referat zuständig für die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen im Gesundheitsbereich.