Approbation / Erlaubnis bei Heilberufen (Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychologische Psychotherapeut:innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen, Tierärzt:innen, Apotheker:innen)
Erlaubnisse bei Gesundheitsfachberufen
Erteilung einer Konzession gemäß § 30 Gewerbeordnung
Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Widerruf oder Rücknahme der Approbation
Führung Ausländischer Hochschulgrade und Titel
Bei Heilberufen (Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychologischen Psychotherapeut:innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen Tierärzt:innen und Apotheker:innen) können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt oder entzogen werden. Hier finden Sie Informationen zu den benötigten Unterlagen:
Erlass des Senators für Gesundheit zur Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Approbation als Arzt oder Ärztin, Zahnarzt oder Zahnärztin sowie Apotheker oder Apothekerin, der insbesondere das Verfahren zur Feststellung eines gleichwertigen Ausbildungs- bzw. Kenntnisstandes bei Berufsangehörigen regelt, die ihre Ausbildung außerhalb des Bundesgebietes und weder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union noch in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum absolviert haben.
Antrag auf Erteilung einer Approbation (pdf, 229.1 KB)
Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis (pdf, 229.5 KB)
Ärztliche Bescheinigung Heilberufe (pdf, 7.6 KB)
Antrag auf Erteilung eines Certificates of good standing (pdf, 218.2 KB)
Ärztliche Bescheinigung Heilberufe Certificates of good standing (pdf, 7.5 KB)
Antrag kein anderes Bundesland (pdf, 13 KB)
Muster ärztliche Bescheinigung (pdf, 9.2 KB)
Muster Erklärungen/Bescheinigung (pdf, 2.4 KB)
ärztliche Bescheinigung PP und KJP (pdf, 7.7 KB)
Straf- und berufsgerichtliche Erklärung (pdf, 10.4 KB)
Hinweise für Ärzt:innen (pdf, 8.4 KB)
Hinweise für Zahnärzt:innen (pdf, 67.7 KB)
Hinweise für Apotheker:innen (pdf, 69.9 KB)
Hinweise für Tierärzt:innen (pdf, 8.7 KB)
Bundesärzteordnung (pdf, 113.6 KB)
Bundes-Apothekerordnung (pdf, 101.7 KB)
Bundes-Tierärzteordnung (pdf, 130.2 KB)
Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG) (pdf, 105 KB)
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) (pdf, 180.8 KB)
Bei den Gesundheitsfachberufen können Erlaubnisse erteilt oder entzogen werden. Hierzu gibt es einen Erlass der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Dieser Erlass vom 15. April 2003 prüft die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes und des gleichwertigen Kenntnisstandes bei außerhalb von EU-Mitgliedstaaten erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen. Außerdem finden Sie ein Merkblatt über die Unterlagen, die Sie einem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis bei Gesundheitsfachberufen beifügen müssen und einen Flyer zur Fachsprachenprüfung B2 Pflege. Ab dem 01.01.2023 ist im Bundesland Bremen bei einer laufenden Anerkennung oder einem neu gestellten Antrag auf Anerkennung zur/zum „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ verpflichtend die Fachsprachenprüfung in der Pflege abzulegen. Die Vorlage eines B2-Sprachzertifikats zum Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse ist dann nicht mehr ausreichend. Hiervon ausgeschlossen sind lediglich Antragstellungen mit einem Antragseingang vor dem 15.07.2022 (Übergangsregelung).
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (pdf, 148.4 KB)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung zur Führung der Berufsbezeichnung (pdf, 119.5 KB)
Erlass Gleichwertigkeit bei Gesundheitsfachberufen (pdf, 10.5 KB)
Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen in Bremen einer Konzession der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Für die Erteilung einer Konzession gemäß § 30 Gewerbeordnung werden folgende Unterlagen benötigt:
Hier finden Sie Dokumente für die Erstuntersuchung von unter 18-jährigen Personen, die ins Berufsleben eintreten und für die Nachuntersuchung nach der Aufnahme einer Beschäftigung.
Informationsblatt zur gesundheitlichen Betreuung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (pdf, 208.1 KB)
Erstuntersuchung:
Nachuntersuchung:
Nach der Bundesärzteordnung, dem Zahnheilkundegesetz, dem Psychotherapeutengesetz, der Bundestierärzteordnung und der Bundesapothekerordnung kann den Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichentherapeut:innen, Tierärzt:innen und Apotheker:innen erteilte Approbation, also die Berechtigung, den jeweiligen Beruf auszuüben, widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn sie sich als zur Ausübung des Berufes unwürdig oder unzuverlässig erwiesen haben.
Bundesärzteordnung (pdf, 113.6 KB)
Bundes-Apothekerordnung (pdf, 101.7 KB)
Bundes-Tierärzteordnung (pdf, 130.2 KB)
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (pdf, 105 KB)
Ob und in welcher Form ausländische Hochschulgrade, Hochschultätigkeitsbezeichnungen und Hochschultitel sowie entsprechende
staatliche oder kirchliche Grade, Bezeichnungen und Titel geführt werden können, können Sie mithilfe des Informationsblattes klären.