Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Rechtsverstößen und Missständen einen wichtigen Beitrag dazu, Fehlverhalten aufzudecken und negative Folgen dieses Fehlverhaltens vorzubeugen und abzustellen. Die Freie Hansestadt Bremen hat daher für hinweisgebende Personen innerhalb der Verwaltung oder für Personen, die mit der Verwaltung in einem beruflichen Zusammenhang stehen, interne Meldestellen in allen senatorischen Behörden eingerichtet.
Grundlage ist das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz mit dem die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht umgesetzt worden ist. Das Gesetz enthält verschiedene Regelungen für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen und soll diesen Rechtssicherheit geben.
An die internen Meldestellen können sich Beschäftigte aus der Verwaltung und Personen mit beruflichem Zusammenhang zur Verwaltung wenden, wenn sie Rechtsverstöße von Bediensteten der öffentlichen Verwaltung melden möchten. Geschützt sind unter anderem hinweisgebende Arbeitnehmende, Beamt:innen, Praktikant:innen, Mitarbeiter:innen von Lieferunternehmen sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befindet oder das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
Meldungen können bei der internen Meldestelle für Hinweisgeber:innen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz per E-Mail, Telefon, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden.
Kontakt zur internen Meldestelle für Hinweisgeber:innen:
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen
Neele Hanekamp
hinweisgeben@gesundheit.bremen.de
Faulenstr. 9/15
28195 Bremen
Des Weiteren können Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und Meldungen auch bei der zentralen internen Meldestelle (ZIMS) beim Senator für Inneres unabhängig von ihrer Ressortzuständigkeit abgegeben werden.
Der Senator für Inneres
Zentrale interne Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (ZIMS)
Dr. Hendrik Wübbenhorst (kommissarisch)
zims@inneres.bremen.de
Tel.: 0421 361 32422
Stresemannstraße 48
28207 Bremen
Beschreiben Sie den Sachverhalt in eigenen Worten. Hilfreich kann es ein, sich an die folgenden W-Fragen zu orientieren: Wer? Wann? Wo? Was? Wie? Warum? Sofern Sie Kenntnisse von Beweisen und/oder Unterlagen zum Sachverhalt haben, sollten Sie diese der Meldung beifügen.
Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Die Angaben werden vertraulich behandelt und nur entsprechend der im rechten Seitenrand beigefügten Datenschutzinformationen verarbeitet.
Nach Eingang der Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.
Die interne Meldestelle prüft die Ressortzuständigkeit, den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich und die Stichhaltigkeit der Meldung. Ggf, ersucht sie die hinweisgebende Person dabei auch um weitere Informationen und ergreift ggf. angemessene Folgemaßnahmen.
Hinweisgebende Personen können Meldungen und Beweismittel auch anonym abgeben. Hierbei sollte beachtet werden, dass bei der anonymen Meldungsabgabe die Ansprechpartner:innen der internen Meldestellen der senatorischen Behörden oder die Zentrale interne Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (ZIMS) nicht die Möglichkeit haben, mit hinweisgebenden Personen in Kontakt zu treten und diesen auch keine verfahrensrelevanten Informationen, insbesondere Eingangsbestätigungen und Rückmeldungen zukommen lassen können.
Hinweisgebende Personen sollten bei der anonymen Meldungsabgabe darauf achten, dass die Schilderung des Sachverhalts und die übersendeten Beweise und/oder Unterlagen zum Sachverhalt keine Rückschlüsse auf ihre Identität zulassen. Weiterhin sollte zur anonymen Meldungsabgabe kein technisches Gerät (z.B , Smartphone), das vom Beschäftigungsgeber zur Verfügung gestellt wurde oder über dessen Netzwerk verbunden ist, genutzt werden.