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Öffentlich empfohlene Impfungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Land Bremen

Die von der Bremer Landesbehörde öffentlich empfohlenen Impfungen fallen in den Schutzbereich des Infektionsschutzgesetzes (§ 60, Absatz 1).

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit der „Bekanntmachung der öffentlichen Impfempfehlung des Landes Bremen“ (pdf, 239.5 KB) im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 6. März 2018 die Schutzimpfungen der jeweils gültigen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut öffentlich empfohlen. Diese Bekanntmachung trat am 1. April 2018 in Kraft.

Hier finden Sie die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Bekanntmachung der öffentlichen Impfempfehlung des Landes Bremen (pdf, 239.5 KB)