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Anerkennung ausländischer Diplome in Gesundheitsfachberufen

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf abgeschlossen haben, können Sie Ihr Diplom hier anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung beantragen.

Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt Sie den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Eine Erlaubnisurkunde wird daher bei Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung benötigt.

Für folgende Gesundheitsfachberufe ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständige Stelle:

  • Hebamme/ Entbindungspfleger
  • Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Physiotherapeut*in
  • Ergotherapeut*in
  • Logopäd*in
  • Notfallsanitäter*in
  • Medizinisch-technische*r Laborassistent*in
  • Medizinisch-technische*r Radiologie-Assistent*in
  • Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in
  • Podolog*in
  • Diätassistent*in
  • Massuer*in und medizinische*r Bademeister*in
  • Orthoptist*in