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Sexuelle Gesundheit und Verhütung

Blister mit Tabletten

Es gibt eine Reihe von Verhütungsmitteln. Bei Bedarf besteht Anspruch auf eine kostenfreie Beratung bei Beratungsstellen für Verhütung, Familienplanung und Schwangerschaft oder bei Ärztinnen und Ärzten. Ein Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln besteht nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nur bis zum 22. Lebensjahr. Für Bremerinnen, die Sozialhilfe, Hartz IV oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, übernimmt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel. Weitere Informationen finden Sie unter: Kostenübernahme für Verhütungsmittel - Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.
Seit März 2025 haben Opfer von sexualisierter Gewalt Anspruch eine Kostenübernahme für Notfallkontrazeptiva, die sogenannte „Pille danach“ durch die gesetzliche Krankenversicherung. Voraussetzung für die kostenfreie Abgabe ist, dass das Notfallkontrazeptivum ärztlich verordnet, also ein Rezept ausgestellt wird.