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Berufskrankheiten

Schreiner in der Werkstatt, der sich den Rücken hält
Berufskrankheiten

Berufskrankheiten (BK) haben gerade während der Corona-Pandemie stark zugenommen. Im Jahr 2020 wurden deutschlandweit 106.491 BK-Verdachtsanzeigen gemeldet, im Jahr 2021 lag die Zahl bei 227.730 (vgl. DGUV). Die BK-Fälle haben sich somit im gesamten Bundesgebiet mehr als verdoppelt.

Wenn man nicht gerade selbst von einer Berufskrankheit betroffen ist, weiß man in der Regel wenig über dieses Thema. Rechtlich ist festgelegt, dass Erkrankungen

  • die nach den Erkenntnissen der Medizin durch besondere Einwirkungen bei der Arbeit verursacht (z.B. durch Lärm, Staub, Vibration)
  • denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt und
  • die in der Berufskrankheitenliste aufgeführt sind,

als eine BK anzusehen sind. Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie jeweils einen Link zum zuletzt veröffentlichten Merkblatt bzw. zur zuletzt veröffentlichten wissenschaftlichen Begründung oder Stellungnahme zu den bestehenden Berufskrankheiten.

Sobald der Verdacht einer BK besteht, ist der nachfolgende Prozess vorgeschrieben (vgl. BKV):

  • Medizinisches Fachpersonal, Unternehmen und Krankenhassen sind gesetzlich verpflichtet den BK-Verdacht bei der zuständigen Unfallversicherung (UV) oder bei der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle im jeweiligen Bundesland anzuzeigen (Formular BK-Anzeige).
  • Die UV prüft über ein sogenanntes Feststellungsverfahren, ob eine BK vorliegt und beteiligt die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle an dem Verfahren.
  • Zum Abschluss des Verfahrens erhält die betroffene Person von der UV einen Bescheid über die Anerkennung oder Ablehnung einer BK.

Hat sich der BK-Verdacht in einer Betriebsstätte mit Sitz im Bundesland Bremen ergeben, kann die kostenlose Beratung bei der Beratungsstelle zu Berufskrankheiten der Arbeitnehmerkammer Bremen in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen sind unter anderem:

  • Gemeinsames Ausfüllen des BK-Fragebogens
  • Darstellung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Unterstützung bei Widerspruchsangelegenheiten

Die BK-Beratungsstelle wird aus Mitteln der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz finanziert. Unter der Nummer 0421 669 50 - 0/ - 36 kann ein Termin für eine Beratung in den Geschäftsstellen Bremen und Bremerhaven oder eine telefonische Beratung vereinbart werden.