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Altenpflege

Mit dem Altenpflegegesetz von 2003 wurde die Altenpflege, die bis auf Landesebene als Beruf geregelt worden, zum bundeseinheitlich gestalteten Gesundheitsfachberuf.

Ab 2020 gilt das Pflegeberufegesetz, welches die neue Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflege-fachmann regelt. Darin sind die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt.

Die laufenden Ausbildungsgänge in der Altenpflege werden unter den Regelungen des Altenpflegegesetzes und der Altenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung zu Ende geführt. Beide Rechtsgrundlagen sind stehen hier als Download bereit:

Altenpflegegesetz (AltPflG) (pdf, 41.5 KB)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (pdf, 34.3 KB)
Berufsordnung für die staatlich anerkannten Pflegeberufe (pdf, 203.8 KB)

Anliegen und Fragen zum Antrag zur Urkundenerstellung und Fragen zur Prüfung

Zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpflege ist die Beantragung bei der senatorischen Behörde für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erforderlich. Der Antrag ist schriftlich mittels eines Antragsformulars einzureichen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden:

Antrag zur Erstellung der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger:in (pdf, 228.7 KB)

Dem Antrag sind folgende Unterlagen im Original beizufügen:

  • Gesundheitszeugnis
  • Abschlusszeugnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Abs 5 BZRG

Es ist ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Dieses wird direkt von der ausstellenden Behörde an die senatorische Behörde für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz versendet. Ein privates Führungszeugnis, dass den Antragstellenden direkt zugesendet wird, kann für die Bearbeitung nicht akzeptiert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zeitraum zwischen dem Erstelldatum des Gesundheitszeugnisses und dem Erstelldatum des Führungszeugnisses, nicht mehr als 4 Wochen betragen darf. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der Führungszeugnisse beim Bundesamt für Justiz in der Regel 2-4 Wochen in Anspruch nehmen.

Das Führungszeugnis wird direkt von der ausstellenden Behörde an uns versendet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zeitraum zwischen dem Erstelldatum des Gesundheitszeugnisses und dem Erstelldatum des Führungszeugnisses, nicht mehr als 4 Wochen betragen darf.

Bei weiteren Fragen zur Erteilung der Erlaubnisurkunde und den Prüfungen wenden sie sich bitte an:

Cemile Nalbantoglu

+49 421 361-29564
+49 421 496-29564
E-Mail

Schulen

Bitte informierten Sie sich auf den Webseiten der Schulen über die konkreten Kontaktmöglichkeiten:

Altenpflegeschule im Bildungszentrum der Bremer Heimstiftung
Friedehorst Kolleg
Altenpflegeschule der Betreuungs- und Pflegedienstleistungsgesellschaft in Bremerhaven
Altenpflegeschule der Wirtschafts- und Sozialakademie der Angestelltenkammer Bremen gGmbH
Altenpflegeschule am Institut für Berufs- und Sozialpädagogik e. V.
Fachschule für Altenpflege der AWO Bremerhaven