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Anerkennung ausländischer Diplome in den Gesundheitsfachberufen

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf abgeschlossen haben, können Sie Ihr Diplom hier anerkennen lassen und die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung beantragen.

Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt Sie den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Eine Erlaubnisurkunde wird daher bei Aufnahme einer entsprechenden Beschäftigung benötigt.

Für folgende Gesundheitsfachberufe ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständige Stelle:

  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Podolog:in
  • Diätassistent:in
  • Ergotherapeut:in: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger:in
  • Logopäd:in
  • Masseur:in und medizinische/r Bademeister:in
  • Medizinisch-technische/r Laborassistent:in
  • Medizinisch-technische/r Radiologie-Assistent:in
  • Notfallsanitäter:in
  • Orthoptist:in
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent:in
  • Physiotherapeut:in

Grundsätzlich kann Ihnen die Erlaubnis erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung der entsprechenden deutschen gleichwertig ist, wenn Sie über die zur Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.

Nähere Auskünfte erteilt:

Sandra Klemm


Bitte wenden Sie sich an das Funktionspostfach fachkraft-anerkennung@gesundheit.bremen.de.

Merkblätter, Informationen und Antragsformulare finden Sie unter:
Approbationen / Erlaubnisse bei Heilberufen und Gesundheitsfachberufen

Weitere Auskünfte erteilt das Rechtsreferat