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Aufbau einer Landespräventionsberichterstattung

Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention beinhalten eine komplexe Brandbreite von Interventionen und einflussgebenden Faktoren. Die Evaluation ist dementsprechend aufwendig, insbesondere wenn es sich um verhältnisorientierte Angebote handelt.

Auf Bundesebene sieht das Präventionsgesetz vor, dass die Träger der Nationalen Präventionskonferenz alle 4 Jahre in einem Präventionsbericht darlegen sollen, inwieweit die in den Bundesrahmenempfehlungen beschriebenen Ziele und Zielgruppen erreicht wurden. Zudem sollen Umsetzungsstrukturen und -erfahrungen aus den Ländern, aktuelle Forschungsstände sowie Gesundheitsdaten in den Bericht einfließen. Nicht zuletzt sind auch Aussagen zur Wirksamkeit und zum Nutzen der Maßnahmen vorgesehen.

Ziel einer Präventionsberichterstattung auf Landesebene muss, neben einer Beschreibung der gesundheitlichen Lage, auch eine Abbildung der kommunalen Ebene einschließlich des Sozialraums und relevanter Netzwerke sein. Damit soll ein Präventionsbericht einerseits Daten liefern, um eine lokale, kommunale wie auch eine Landespräventionsstrategie entwickeln zu können. Andererseits soll der Bericht Handlungsbedarfe aufzeigen, und beim Aufbau lokaler Strukturen und damit relevante Akteure vor Ort unterstützen.

Herausforderungen
Eine Herausforderung ist, dass im Gegensatz zur Gesundheitsberichterstattung die Präventionsberichterstattung (noch) nicht auf einen kommunal wie auch auf Länderebene abgestimmten (Kern-)Indikatorensatz zurückgreifen kann. Auch liegen keine Präventionsberichte im engeren Sinne in anderen Ländern vor. Erschwerend kommt hinzu, dass Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention von einer Vielzahl von Trägern (darunter öffentliche wie private) auf unterschiedlichen Ebenen (Landes- und kommunale Programme sowie lokale Angebote) entwickelt und umgesetzt werden, ohne dass eine systematische Gesamtschau der Angebote besteht.

Auch wenn das Vorhaben nicht einfach erscheint, halten wir es für sinnvoll und notwendig eine Präventionsberichterstattung für das Land Bremen aufzubauen. Bislang werden Präventionsangebote weder systematisch erhoben, noch erfolgt eine systematische Evaluation. Zudem sind die Länder gehalten, sich am Präventionsbericht des Bundes zu beteiligen. Hierfür wurde auf der Ebene von Bund und Ländern ist 2017 gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut ein Prozess initiiert, in dem Kriterien für Kernindikatoren unter der Berücksichtigung von Länderspezifika entwickeln werden sollen. Daran ist auch Bremen aktiv beteiligt.

1. Schritt: Aufbau eines Präventionsmonitoring

In einem ersten Schritt soll das Präventionsgeschehen in Bremen abgebildet werden. Vorgesehen ist, Strukturen der Umsetzung einschließlich von Netzwerken zu beschreiben, aber auch Maßnahmen - soweit es die Datenverfügbarkeit zulässt - systematisch abzubilden.

2. Schritt: Aufbau einer partizipativen Präventionsberichterstattung

Wünschenswert ist zudem eine partizipative Berichterstattung, um die Vielfalt der Erfahrungen und Kenntnisse von beteiligten Akteuren angemessen berücksichtigen zu können. Ein langfristiges Ziel ist eine Berichterstattung, die Aussagen über evidenzbasierte Maßnahmen, und Aussagen zur Wirksamkeit und zur Bedarfsorientierung zulässt. Diese stellt eine wesentliche Grundlage für die Erarbeitung und Weiterentwicklung einer Landespräventionsstrategie dar.

Eine Veröffentlichung ist im Frühjahr 2019 geplant.