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Krankenhausrecht und Pflegesatzangelegenheiten

Das Referat Rechtsangelegenheiten bereitet fachlich die landesrechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel Bremisches Krankenhausfinanzierungsgesetz, Pauschalverordnung) vor, unter denen die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung der Städte Bremen und Bremerhaven und des unmittelbaren Umlandes mit leistungsfähigen Krankenhäusern sichergestellt wird. Zudem obliegt dem Referat die Pflegesatzgenehmigung.

Das Referat begleitet fachlich und stellvertretend für das Land Bremen die Bundesgesetzgebung für das Krankenhauswesen, u. a. auch das Pflegesatzrecht und das Vergütungsrecht eines pauschalierten Entgeltsystems (DRG).