Die Trinkwasserverordnung gibt die Anforderungen für eine gute Qualität des Trinkwassers vor. Um festzustellen, ob das Bremer Trinkwasser weiterhin qualitativ gut ist, muss es regelmäßig kontrolliert werden.
Die Untersuchung der chemischen, physikalischen und mikrobiellen Güte des Trinkwassers übernehmen hierbei so genannte Trinkwasseruntersuchungsstellen. Zwar kann prinzipiell jedes Labor hierzulande z. B. die Konzentrationen bestimmter Stoffe im Trinkwasser messen. Nur diejenigen Untersuchungslabors, die bestimmte von der Trinkwasserverordnung und von der Gesundheitsbehörde vorgegebene Qualitätsvoraussetzungen erfüllen, werden jedoch im Land Bremen als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen. Zulassungsstelle und Kontrollinstanz ist die im Referat angesiedelte „Unabhängige Stelle“.
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