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Dieselskandal, VW & Co: Was bringt die neue Musterfeststellungsklage?

Doppelter Auspuff eines Autos
Quelle: Pixabay

Seit dem 1. November 2018 können Verbraucherverbände in Deutschland mit der Musterfeststellungklage die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebündelt in Form von Sammelklagen vor Gericht vertreten. Mit der neuen Klage wird es für eine Vielzahl Betroffener leichter, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen.

Im Zusammenhang mit dem „Dieselskandal“ hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC eine erste Musterklage gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen Schadenersatzansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Volkswagen festgestellt werden. Die Klage betrifft Dieselmotoren des Typs EA 189.

Die Veranstaltung aus der Reihe „Dialog Verbraucherschutz“ der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher und informiert gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verbraucherzentrale Bremen sowie dem ADAC über das Verfahren der Musterfeststellungsklage und die erste Klage gegen die Volkswagen AG.

Die Veranstaltung ist kostenlos und findet am Mittwoch, den 5. Dezember 2018 von 17:00 – 18:30 Uhr im Kultursaal der Arbeitnehmerkammer, Bürgerstr. 1, 28195 Bremen, statt.

Anmeldungen sind erbeten bis zum 30. November unter der E-Mailadresse: Ann-Kathrin.Hesse@gesundheit.bremen.de.

Weiter Informationen und das Programm finden Sie in dem Einladungsflyer (pdf, 74.1 KB) zur Veranstaltung.

Einladungsflyer (pdf, 74.1 KB)