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Energieversorgung

Die Preise für Energie steigen kontinuierlich an. Daher sind Möglichkeiten zur Kostenreduzierung, wie Energiesparen oder Anbieterwechsel, gefragt. Zudem gewinnt das Thema Klimaschutz bei der Energieversorgung immer weiter an Bedeutung. So kann der Energiebedarf eines Gebäudes durch Maßnahmen wie den Umstieg auf effizientere Heizungsanlagen oder einer energetischen Gebäudesanierung deutlich reduziert werden.

Jede Verbraucherin oder jeder Verbraucher hat vermutlich bereits die Erfahrung einer Mitteilung ihres oder seines Energieversorgers über steigende Energiepreise gemacht. Bei einer Preiserhöhung haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn die Erhöhung aufgrund steigender Gebühren oder Steuern erfolgt. Preiserhöhungen dürfen nicht willkürlich sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb Preiserhöhungen prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Beratung erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.

Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher kann sich allein die Umsetzung von Energiespartipps positiv im Geldbeutel bemerkbar machen. Diese reichen vom Austausch energieineffizienter Geräte über Verhaltenstipps bei Lüften, Heizen und Gerätenutzung bis hin zum Wechsel des Energieversorgers. Mehr Energiespartipps gibt es bei der Verbraucherzentrale.

Informationen zu Energieanbietern und zum Thema Anbieterwechsel finden Sie auf der Homepage
des Projektes Energieanbieterinformation
vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Nachhaltigkeit gewinnt für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend an Priorität. Die Investition in erneuerbare Energien, der Bezug "grüner" Energie und die Umstellung auf umweltfreundliche Strom- und Heizungsanlagen stehen dabei im Mittelpunkt. Der Wettbewerb auf dem Energiemarkt ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen unkomplizierten Umstieg auf umweltfreundliche Tarife oder Ökostromanbieter.

Für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer bietet sich häufig der Umstieg bei der heimischen Heizungsanlage auf umweltfreundlichere Systeme, der Umstieg auf Solarstrom oder eine Gebäudesanierung mit dem Ziel der Reduktion der CO2-Emmissionen an. Vorgaben zum Energieverbrauch bei Neubauten ergeben sich aus der Energieeinsparverordnung. Die Verordnung formuliert auch bestimmte Erfordernisse zur Gebäudesanierung von Bestandsimmobilien, die seit 2002 den Besitzer gewechselt haben, in Bezug auf Heizkessel und Dämmung. Diejenigen, die am Kauf einer Bestandsimmobilie interessiert sind, sollten deshalb die Anforderungen der Energieeinsparverordnung mit in ihre Überlegungen einbeziehen. Die KfW-Bank bietet Finanzierungs- und Zuschussmöglichkeiten für energetische Sanierungsvorhaben. Beratung erhalten Sie zudem bei der Verbraucherzentrale oder bei Energieberatungsbüros.

Weiterführende Links:

KfW-Bank