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Nebenkosten

Wohnnebenkosten für Strom, Gas, Wasser, Versicherungen oder die Gebühren für die Müllentsorgung werden meist auf die Mieterin oder den Mieter umgelegt. Die Umlage muss im Mietvertrag (interner Link) vereinbart werden. Die Vermieterin oder der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten nach einer Abrechnungsperiode die Nebenkosten abzurechnen.

Nebenkostenabrechnungen können jedoch fehlerhaft sein, weshalb empfohlen wird, sich die Abrechnungen durchzulesen und zu prüfen. Es gibt Fälle, in denen Mieter mit hohen Nachzahlungen belastet werden. In den Abrechnungen können nicht umlegbare Kosten auftauchen oder es können zu hohe Beträge abgerechnet werden. Hier gilt es, zunächst die Abrechnungen durchzugehen, Zählerstände zu überprüfen und gegebenenfalls bei der Vermieterin oder dem Vermieter eine Einsicht in die Belege zu fordern.

Nebenkostenabrechnungen können Sie beispielsweise bei Mietervereinen oder der Verbraucherzentrale überprüfen lassen.

Weiterführende Links:

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch