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Ladenschluss

Am 1. April 2007 ist das Bremische Ladenschlussgesetz in Kraft getreten. Seitdem können Geschäfte an den Werktagen rund um die Uhr geöffnet sein.

An Sonn- und Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen sein.

Es gibt allerdings Sonderregelungen für Apotheken, Bahnhöfe, Tankstellen und den Flughafen, sowie für den Verkauf von Backwaren, Blumen und Pflanzen sowie von Zeitungen und Zeitschriften. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für den Schnoor und die Böttcherstraße in der Stadt Bremen und in Bremerhaven für den Fischereihafen und das Mediterraneo sowie für die Öffnung aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen.

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.