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Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Psychiatriereform für das Jahr 2023

Es sind bunte hochgestreckte Hände zu sehen.

Auch im Jahr 2023 sollen wieder Modellprojekte gefördert werden, in denen im Sinne der Reform der psychiatrischen Versorgung innovative Ansätze entwickelt werden. Gefördert werden sollen Projekte, die neue Versorgungsformen im Bereich von gemeindepsychiatrischen und sozialraumorientierten Hilfen praktisch erproben. Diese sollen in mindestens einem der folgenden Schwerpunkte angesiedelt sein. Eine Gewährleistung, dass aus jedem Schwerpunkt Projekte gefördert werden, besteht nicht. Auch ist eine Förderung nur für einen begrenzten Zeitraum möglich.

Schwerpunkte, in denen eine Antragstellung möglich ist:

  • Fürsprache und Einsatz von Genesungsbegleiter:innen
  • Krisenversorgung
  • Beratungs- und Behandlungsangebote im Bereich der Versorgung von Menschen mit Suchterkrankungen
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Hometreatmentangeboten
  • Digitale Informations- und Behandlungsangebote
  • Inklusive Angebote zur Stärkung der berrierearmen Zugänglichkeit psychiatrischer Versorgung unter besonderer Berücksichtigung von gendersensiblen und transkulturellen Ansätzen
  • Angebote für Kinder und Jugendliche mit eigener psychischer Erkrankung/Suchterkrankung oder aus Familien mit psychischer Belastung/Suchtbelastung

Die Entscheidung über die Förderung von Projekten erfolgt durch ein Auswahlgremium bestehend aus Fach-Expert:innen aus den Bereichen psychiatrische Versorgung, Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven, Gesundheitsressort und Krankenkassen.

Förderzeitraum:
Die Mittel werden nach Auswahl der Projekte in Form einer Zuwendung vergeben. Der Projektzeitraum soll zwischen dem 01.01.2023 und 31.12.2023 liegen.
Vorzeitig begonnene Projekte dürfen nicht gefördert werden, vgl. Verwaltungsvorschrift 1.3.zu § 44 Landeshaushaltsordnung. Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die erfolgreiche Projektdurchführung unbedingt notwendig, kann dieser unter Angaben der Gründe beantragt werden. Ein Anspruch auf die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns besteht nicht. Nur wenn der vorzeitige Maßnahmenbeginn explizit genehmigt wurde, darf, ohne Rechtsanspruch auf Zuwendung, mit der Projektdurchführung begonnen werden.

Antragstellung:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Zusatzblatt „Personal“

Für den Antrag sind folgende Vordrucke zu verwenden:
Liquiditätsplan 2023 (xlsx, 11.6 KB)
Info Datenschutz Art. 13 (pdf, 289 KB)
Info Datenschutz Art. 14 (pdf, 292.5 KB)
Bestätigung Gewaltschutzkonzept (docx, 16.6 KB)
Ausschreibung Modellprojekte 2023 (docx, 16.7 KB)
Antrag Personalausgaben (docx, 22.6 KB)
Antrag Projektförderung (docx, 68.8 KB)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (pdf, 207.4 KB)

Zu folgenden Aspekten sollte der Projektantrag Stellung nehmen:

  • Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
  • Projektidee
  • Zielsetzung
  • Zielgruppe
  • Konzept und Methodik
  • Projektstrukturplan – welche Maßnahmen sollen in welchem Zeitraum erfolgen
  • Kooperation und Netzwerke (besonders Verortung im GPV)
  • Nachhaltigkeit
  • Projektfinanzplan
  • Gewaltschutzkonzept im Sinne der Istanbul-Konvention

Die Unterlagen müssen bis spätestens 15.09.2022 schriftlich eingereicht werden (Datum des Poststempels). Später eingehende und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Anträge sind zu senden an:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 46 –Psychiatrie und Sucht-
Contrescarpe 72
28195 Bremen
E-Mail: Ines.Izydor@Gesundheit.Bremen.de