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Psychiatrie und Sucht

Psychiatrie

Im Land Bremen gibt es ein vielfältiges Angebot an psychiatrischen Hilfen und Unterstützungen. Diese reichen von stationärer, teilstationärer und ambulanter psychiatrischer Behandlung bis hin zu Hilfen und Betreuungsangeboten beispielsweise in den Bereichen Wohnen und Arbeiten. Anbieter der Hilfen sind die regionalen psychiatrischen Behandlungszentren der Kliniken Bremen-Ost und Bremen-Nord, die Ameos Klinik Dr. Heines, die Arche Klinik und das Klinikum Bremerhaven Reinkenheide, die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Träger aus dem Bereich der Freien Wohlfahrtspflege.

Die Aufgaben der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bestehen in der strategischen Steuerung des Gesamtsystems unter fachlichen Aspekten und ökonomischen Notwendigkeiten einschließlich planerischer Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Hilfen und Leistungen für Bürgerinnen und Bürger (Erwachsene, Jugendliche und Kinder) mit psychischen Erkrankungen. Das beinhaltet unter anderem die Organisation und Mitarbeit in entsprechenden Gremien auf Landesebene, die Erarbeitung bzw. Mitgestaltung von Landesgesetzen, die Mitwirkung an Bundesgesetzgebungen sowie die Entwicklung fachlicher Rahmenvorgaben.

Außerdem hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz nach dem Bremischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, dem (PsychKG), die Fachaufsicht über die Durchführung von Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen nach diesem Gesetz und über den Maßregelvollzug im Lande Bremen.

In den Maßregelvollzug, der für das Land Bremen im Klinikum Bremen-Ost durchgeführt wird, kommen Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung straffällig geworden sind und als nicht bzw. eingeschränkt schuldfähig vom Gericht dorthin eingewiesen werden.

Sucht

Das Suchthilfesystem im Land Bremen bietet umfangreiche Angebote der Beratung, Behandlung und Betreuung. Suchtberatung findet in den oben genannten Behandlungszentren statt, die Suchtbehandlung in den Krankenhäusern und Tageskliniken. Viele Leistungen, insbesondere für Menschen die illegale Drogen konsumieren, werden durch "freie Träger" erbracht, die Kostenträgerschaft liegt differenziert nach den jeweiligen Leistungssegmenten entweder beim Land oder der Kommune (Grundversorgung, Beratung, betreute Wohn- und Arbeitsformen), den Krankenkassen (Substitution und Entgiftung) bzw. den Rentenversicherungen (medizinische Rehabilitation).

Die Aufgabe der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz liegt in der strategischen Steuerung des Suchthilfesystems und der Koordination der Sucht- und Drogenpolitik des Senats. Dazu gehört unter anderem die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung gesetzlicher und finanzieller Rahmenbedingungen entsprechend der aktuellen Bedarfe auf Landes- und Bundesebene.