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Impfen gegen Corona

Impfungen gegen das Corona-Virus können in der Stadtgemeinde Bremen seit dem 18.03.2023 und in Bremerhaven seit dem 22.03.3023 nur noch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.
Hier finden Sie weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Impfen und Anlaufstellen:

Die Corona-Schutzimpfung dient dem effektiven und anhaltenden Schutz Ihrer Gesundheit. Zusätzlich schützen Sie als Geimpfte:r ihre Mitmenschen, insbesondere diejenigen die aus verschiedenen Gründen keine Impfung erhalten können oder besonders durch eine Coronaerkrankung gefährdet sind.

Der nachlassende Impfschutz in Zusammenhang mit einer Infektion kann das Risiko für schwere Erkrankungen erhöhen.
Das Angebot der Auffrischimpfung trägt dazu bei, Sie weiterhin vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.bremen-gegen-corona.de/start

Die aktuellen Richtlinien zu dem Erhalt einer Corona-Schutzimpfung finden Sie unter: Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung

Die Impfstellen im Land Bremen sind geschlossen und haben ihr Impfangebot an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abgegeben. Bitte informieren Sie sich Lassen Sie sich zukünftig von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt über die aktuellen Impfmöglichkeiten informieren. Sie haben keine Hausarztpraxis? Der Praxisfinder hilft Ihnen, eine zu finden: Arztsuche bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen

Darüber hinaus können gesetzlich Krankenversicherte über den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung telefonisch einen Termin für Ihre Impfung gegen das Corona-Virus vereinbaren. Die Telefonnummer lautet 116 117. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite: KVHB Patienten.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.bremen-gegen-corona.de/start

Auf der Seite des Paul-Ehrlich Instituts finden Sie unter Meldeformulare / Online Meldung - Paul-Ehrlich-Institut (pei.de) Informationen rund um das Thema Impfschäden.

Den Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz (IfSG)) finden Sie unter: Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Amt für Versorgung und Integration Bremen.