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Thema

Der Preis wird im Jahr 2018 für norddeutsche Kooperationen im Bereich Lebenswissenschaften vergeben. Die Wettbe¬werbsbeiträge können Kooperationen aus allen Gebieten der Lebenswissenschaften (oder Life Sciences) also z.B. Biologie, Ernährungswissenschaften, Medizin, Pharmazie und Pharmakologie, Umwelt- oder Agrarwissenschaften umfassen. Es werden Projekte von der grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung bis hin zur klinischen Forschung berücksichtigt. Besonders begrüßenswert sind Projekte, in denen durch das Zusammenwirken verschiedener Fachdisziplinen und Einrichtungen hervorragende wissenschaftliche Leistungen hervorgebracht werden.

Antragsberechtigte

Mit dem Norddeutschen Wissenschaftspreis werden seit seiner Einrichtung bereits bestehende und bewährte, länderübergreifende Kooperationen in der Wissenschaft prämiert, die sich durch wissenschaftliche Exzellenz auszeichnen und durch ihren Erfolg einen Beitrag zur Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit norddeutscher wissenschaftlicher Netzwerke leisten. Sie tragen damit auch zur Profilierung und Außendarstellung der hohen Qualität des norddeutschen Wissenschaftsraumes bei.
Ab dem Jahr 2018 sollen auch neue, innovative Forschungsideen mit dem Norddeutschen Wissenschaftspreis prämiert werden können, die das Potential haben, einen Beitrag zur Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit norddeutscher wissenschaftlicher Netzwerke zu leisten. Das Preisgeld kann in diesem Fall für eine (Teil-) Erprobung des Projekts eingesetzt werden.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren wird im Auftrag der Freien Hansestand Bremen, der die Ausrichtung des Preises in 2018 obliegt, durch die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen koordiniert. Daher sind alle Wettbewerbsbeiträge bei der Geschäftsstelle der WKN einzureichen.
Die Wettbewerbsbeiträge werden durch eine Auswahlkommission, die mehrheitlich aus unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Bereich der Lebenswissenschaften besteht, bewertet.
Die Auswahlkommission unterbreitet den Wissenschaftsministerinnen und Ministern bzw. den Wissenschaftssenatorinnen und Senatoren der in der Norddeutschen Wissenschaftsministerkonferenz zusammengeschlossenen Länder eine Liste mit maximal fünf Projekten in der Rangfolge ihrer qualitativen Bewertung zur Bewertung.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch schriftliche Wettbewerbsbeiträge, diese sollen einen Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten haben (zzgl. Deckblatt). Anhänge sind möglich. Die Sprache der Wettbewerbsbeiträge ist Deutsch.
Für eine Antragstellung beachten Sie den Ausschreibungstext und die formalen Vorgaben im Merkblatt zur Antragsstellung.
Die Wettbewerbsbeiträge müssen von einer staatlichen Hochschule eingereicht werden, stellvertretend/federführend für alle am Konsortium beteiligten Einrichtungen. Dies soll über das Präsidium der antragstellenden Hochschule erfolgen.

Einsendeschluss ist der 15. August 2018 (Eingangsstempel)

Das Auswahlverfahren wird im Auftrag des den Preis 201 ausrichtenden Landes durch die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen koordiniert.

Senden Sie daher ihre Wettbewerbsbeiträge direkt an folgende Adresse:

Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN)
Geschäftsstelle
- Norddeutscher Wissenschaftspreis 2012 -
Schiffgraben 19, 30159 Hannover