Die Bremer Gesundheitsbehörde geht von einem Ende des jüngsten Legionellenausbruchs aus. Seit dem 21. März sind in Bremen keine neuen Erkrankungen mehr aufgetreten. Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt: "Wir haben seit vier Wochen keine neuen Fälle oder Verdachtsfälle. Deshalb können wir von einem Ende dieses Ausbruchs sprechen. Wir werden die Quellensuche und die Kontrollen der Unternehmen aber fortsetzen. Schließlich geht es um die Gesundheit der Bremerinnen und Bremer."
In zwei Ausbruchswellen seit dem 4. November 2015 waren insgesamt 45 Menschen erkrankt, drei ältere und vorerkrankte Patienten verstarben. Inzwischen konnten alle anderen erkrankten Personen wieder gesund aus den Kliniken entlassen werden.
Gesundheits- und Umweltressort nehmen nach wie vor an, dass es sich bei der verursachenden Quelle voraussichtlich um eine sogenannte Verdunstungskühlanlage eines Unternehmens oder Gebäudes handelt. Bisher ist es jedoch nicht gelungen, die Quelle zu identifizieren.
"Unser erstes Ziel war es immer, dass es zu keinen weiteren Emissionen kommt, die einen Legionellen-Ausbruch verursachen. Die Tatsache, dass keine neuen Fälle gemeldet werden, legt den Schluss nahe, dass dies erfolgt ist", so Umweltstaatsrat Ronny Meyer. Nach seinen Angaben besteht die Möglichkeit, dass die Verursacheranlage desinfiziert wurde, bevor Proben gezogen werden konnten. "Um den größtmöglichen Schutz der Bremer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die Keimbelastung der Anlagen möglichst gering zu halten, werden wir die Überwachung systematisch fortsetzen."
So wird Bremen einer Veränderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgreifen und Betriebe, die im Bremer Westen liegen, alle vier Wochen durch das Landesuntersuchungsamt beproben, da dort der Legionellenherd während der zwei Ausbruchswellen lag. Die Probenergebnisse werden in einem Speziallabor in Dresden auf den Bremer Legionellenstamm untersucht. Genauso wird mit weiteren Unternehmen außerhalb dieser Zone verfahren, wenn sie bei der letzten Beprobung durch das Landesuntersuchungsamt Legionellen aufwiesen und einen Grenzwert von 100 KBE/100 ml überschritten haben. Diese Maßnahmen sollen bis etwa zum Ende dieses Jahres fortgesetzt werden. Dann wird voraussichtlich die 42. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft treten, die höhere Grenzwerte für die Betreiber solcher Rückkühlanlagen beinhaltet.
Zum Hintergrund: Insgesamt wurde während der Legionellenausbrüche eine Vielzahl an Maßnahmen eingeleitet. Bei Patientinnen und Patienten in den privaten Haushalten wurden Trinkwasserproben genommen, um auszuschließen, dass eine Infektion über die häusliche Dusche erfolgt ist. Alle vorliegenden Ergebnisse sind negativ. Es wurden zudem Duschen an Arbeitsplätzen, in Saunen und Sportstätten untersucht.
Parallel befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Erkrankten und deren Angehörige nach Aufenthaltsorten, mit dem Ziel Gemeinsamkeiten zwischen den Patienten zu erkennen (Schwimmbäder, Saunen etc.). Alle diese Befragungen haben als einziges Resultat den gemeinsamen Aufenthaltsort (Wohnung / Arbeit) im Bremer Westen ergeben. Vor diesem Hintergrund wird vermutet, dass, wie auch bei früheren Legionellen-Vorkommen in anderen Regionen Deutschlands, eine Übertragung durch die Luft (Aerosole), wahrscheinlich aus einer Rückkühlanlage, erfolgte.
Das sind Anlagen, bei denen die Kühlung direkt durch Verdunstung von Wasser erfolgt, insbesondere bestehend aus einem Kühlwasserkreislauf und einem Wärmeüberträger, wobei Wasserdampf an die Umgebung abgegeben wird. Ein Krisenstab zwischen beiden zuständigen senatorischen Behörden, dem Gesundheitsamt, dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Landesuntersuchungsamt wurde eingerichtet.
Die Identifizierung derartiger Anlagen gestaltet sich als äußerst schwierig, weil diese nach Immissionsschutzrecht nicht genehmigungs- oder meldepflichtig sind. Das Bremer Umweltressort sowie das Gesundheitsressort hatten Betreiber von Rückkühlanlagen daher mit einer behördlichen Verfügung verpflichtet, diese zu melden. Diese sogenannte Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes trat am 11. März 2016 in Kraft. Es konnten 55 Unternehmen mit 118 Anlagen identifiziert werden. Hinzu kommen 22 andere mögliche Quellen wie Hafenbecken, Wasserzüge oder das Klärwerk. Insgesamt wurden mehr als 418 Proben gezogen sowie mehr als 1300 Isolate untersucht und typisiert.
Da sich die Ursachenforschung sehr schwierig gestaltet, begrüßt es Bremen, dass das Bundesumweltministerium im Januar endlich den Referentenentwurf für eine Bundes-Immissionsschutzverordnung vorgelegt hat. Darin wird geregelt, dass Betreiber von Rückkühlanlagen diese künftig vor der Inbetriebnahme melden müssen.
Das Gesundheits- und das Umweltressort stehen weiterhin in Kontakt mit externen Fachleuten. Expertinnen und Experten des Robert-Koch-Institutes Berlin waren im März eine Woche lang in Bremen, um die beteiligten Behörden, Gewerbeaufsichtsamt und Gesundheitsamt zum systematischen Umgang mit den Legionellenerkrankungen zu beraten. Hochkarätige Expertise kommt auch von der Universität Bonn: Prof. Dr. Martin Exner vom Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit berät Bremen kontinuierlich. Er war zudem einen Tag vor Ort und brachte seine Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen in anderen Städten ein.
Informationen zu Legionellen
Legionellen sind wärmeliebende Bakterien, welche natürlicherweise im Süßwasser vorkommen. Derzeit sind etwa 48 Arten bekannt, welche sich in bestimmten Systemen (z.B. Duschen, Warmwassersysteme, Whirlpools oder Klimaanlagen) und unter bestimmten Bedingungen (optimal zwischen 30 und 45°C) vermehren können. Erst die Aufnahme in Form feinster Tröpfchen (Aerosole) durch Inhalation von bakterienhaltigem Wasser kann bei Menschen nach einer Inkubationszeit von ca. 2 -10 Tagen zur Infektion bzw. Erkrankung führen.
In Bremen wurden heute (Dienstag, 29. März 2016) drei weitere Fälle von Legionellen-Erkrankungen gemeldet. Die Zahl der seit Februar gemeldeten Erkrankungen liegt damit bei 26. Ob es sich um den Legionellenstamm handelt, der für die Häufung der Erkrankungen in Bremen verantwortlich ist, ist noch nicht bestätigt.
Es handelt sich um zwei Frauen und einen Mann (Alter zwischen Mitte 20 und Ende 80), die leicht erkrankt sind und nicht stationär aufgenommen werden mussten.
Ein Fall aus Niedersachsen, der bereits vergangene Woche gemeldet wurde, hat bisher keinen Zusammenhang zu den Bremer Fällen ergeben.
Unterdessen suchen Gesundheits- und Umweltressort gemeinsam weiter nach der Quelle der Legionellen. Vermutet wird nach wie vor eine Verdunstungskühlanlage. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) entnimmt täglich Proben und untersucht sie im Labor. Identifiziert wurden bislang 58 Anlagen. Insgesamt haben sich 18 Anlagenbetreiber gemeldet.
Das Bremer Gesundheitsressort sowie das Umweltressort rufen die Betreiber von Rückkühlanlagen erneut auf, sich bei der Gewerbeaufsicht zu melden.
Gesundheitssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt appellierte an die Verantwortung der Betreiber: "Wir brauchen dringend diese Informationen, um zu verhindern, dass weitere Menschen erkranken. Je eher wir Auskunft darüber haben, desto besser können wir die Bremer Bürgerinnen und Bürger schützen."
Am vergangenen Wochenende ist einer der im Februar Erkrankten an seiner schweren Legionellenerkrankung verstorben. Der Zustand der anderen 21 Patienten ist stabil. Derzeit befinden sich noch fünf in Kliniken. 16 konnten bereits entlassen werden. Bei einem neu gemeldeten Erkrankungsfall aus Niedersachsen wird noch geprüft, ob es einen Bezug zu den Bremer Erkrankungen gibt und um welchen Legionellenstamm es sich handelt.
Die Behörden tun alles, um dafür zu sorgen, dass die Quelle der Legionellen aufgespürt und gestoppt wird. Die Betreiber von Rückkühlanlagen, die als Verursacher in Frage kommen, sind am 11.3.2016 mit einer sogenannten Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes dazu verpflichtet worden, sich zu melden. Die Frist läuft am kommenden Dienstag, 29.3.2016 aus. Bisher haben nur wenige sich gemeldet. Betreibern, die ihre Anlage bis dahin nicht melden, droht ein Bußgeld auf Grund einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 50.000 Euro. Im schlimmsten Fall können die Behörden Anlagen auch stilllegen. Nach Ablauf der Frist wird die Gewerbeaufsicht Bremen bei den dann identifizierten, nicht gemeldeten Anlagen Bußgeldbescheide verschicken. Ab Anfang des nächsten Jahres wird es darüber hinaus voraussichtlich eine gesetzliche Meldepflicht auf Bundesebene geben. Bremen hat diese mehrfach angemahnt und sich wiederholt dafür eingesetzt.
Die akribische Suche nach möglichen Betreibern von Rückkühlanlagen geht unterdessen weiter. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) entnimmt täglich Proben und untersucht sie im Labor. Inzwischen wurden 33 Betriebe beprobt, weitere werden nachkontrolliert. Weiterhin werden auch Proben von Betrieben genommen, von denen die Ergebnisse der Eigenkontrollen vorliegen. Die erneute Prüfung erfolgt aus Sicherheitsgründen. Die Gewerbeaufsicht schätzt die Anzahl der Anlagen in Bremen auf etwa 100. Identifiziert wurden bisher 48 Betriebe. Überprüft werden außerdem andere in Frage kommende Verursacher wie zum Beispiel Gewässer.
Im Rahmen der Legionellenhäufung in Bremen wurden seit einer Woche keine neuen Erkrankungen gemeldet. "Es ist zu früh, Entwarnung zu geben", sagte Staatsrat für Gesundheit, Gerd-Rüdiger Kück. "Wir suchen daher weiterhin intensiv nach dem Legionellenherd."
Die Beprobung von sogenannten Rückkühlanlagen, die nach wie vor als Ursache im Verdacht stehen, wird systematisch fortgesetzt. Gleichzeitig werden die Unternehmen und Gebäudebetreiber, die über solche Großklimaanlagen verfügen, dringend aufgefordert, sich zu melden und sofort zu desinfizieren. Eine Empfehlung für besonders geeignete Desinfektionsmittel (sogenannte oxydative Mittel) geht schriftlich an die Unternehmen.
Kaum Reaktionen von Unternehmen auf Meldepflicht
Auf die am Freitag (11. März 2016) in Kraft getretene Verfügung, die Betreiber von Kühlanlagen dazu verpflichtet, sich zu melden, haben bislang nur elf Unternehmen reagiert. Die Meldefrist läuft am 25. März aus. Dann droht Betreibern von nicht angezeigten Anlagen eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro. Die Behörden hoffen daher, dass sich in der kommenden Woche weitere Firmen melden werden.
Externe Beratung
Der Krisenstab aus Umwelt- und Gesundheitsressort steht zudem in engem Kontakt mit externen Fachleuten. Expertinnen und Experten des Robert-Koch-Institutes Berlin sind derzeit in Bremen, um die beteiligten Behörden, Gewerbeaufsichtsamt und Gesundheitsamt zum systematischen Umgang mit den Legionellenerkrankungen zu beraten. Hochkarätige Expertise kommt auch von der Universität Bonn: Prof. Dr. Martin Exner vom Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit berät Bremen kontinuierlich. Er war zudem am Mittwoch (16.03.2016) einen Tag vor Ort und brachte seine Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen in anderen Städten ein.
Probenentnahmen
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) entnimmt täglich Proben und untersucht sie im Labor. Inzwischen wurden 25 Betriebe beprobt, weitere werden nachkontrolliert. Weiterhin werden auch Proben von Betrieben genommen, von denen die Ergebnisse der Eigenkontrollen vorliegen. Die erneute Prüfung erfolgt aus Sicherheitsgründen. Die Gewerbeaufsicht schätzt die Anzahl der Anlagen in Bremen auf etwa 100. Identifiziert wurden bisher 47. Eigenproben dieser Anlagen sind bisher unauffällig. Beprobt werden – wie berichtet - insbesondere Anlagen zur Nasskühlung oder Trocknung in Betrieben und Einrichtungen, da sich in dieser Technik, die mit Kühlwasser arbeitet, Legionellen gut entwickeln und in die Umgebung austreten können. Die Probenergebnisse liegen wegen des schwierigen Nachweises von Legionellen erst in etwa zehn Tagen vor.
Prüfung anderer Möglichkeiten
Neben der Konzentration auf Rückkühlanlagen wurde weiterhin parallel nach anderen Ursachen für die möglichen Legionellenherde gesucht. Dazu zählen Gewächshäuser, Autowaschanlagen und Straßenkehrmaschinen. Auch werden Kanalbauarbeiten überprüft sowie der Möglichkeit nachgegangen, dass es sich bei der Ursache um Schiffsimmissionen handeln könnte. All diese Möglichkeiten werden geprüft, auch wenn es unwahrscheinlich erscheint, dass sie als Quellen in Frage kommen.
Was tun bei Symptomen?
Bei entsprechenden Symptomen (hohes Fieber, trockener Husten) sollen sich die betroffenen Menschen in hausärztliche Behandlung begeben. Diese Bakterien sprechen in der Regel gut auf geeignete Antibiotika an. Die niedergelassenen Allgemeinärzte und Internisten wurden bereits informiert. Sie wurden gebeten, bei Patienten mit Lungenentzündungen (ambulant erworbenen Pneumonien) eine Legionelleninfektion als Ursache in Erwägung zu ziehen. Ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet.
Trinkwasser kann unbedenklich genossen werden, da eine Infektion über den Magen-Darm Trakt nicht auftritt. Eine Übertragung der Legionellenerkrankung von Mensch zu Mensch oder Mensch zu Tier ist nicht bekannt.
Bürgertelefon für medizinische Anfragen
Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen an das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 115 wenden.
Weitere Informationen zu Legionellen:
www.gesundheitsamt.bremen.de
www.rki.de
Das Bremer Umweltressort sowie das Gesundheitsressort verpflichten Betreiber von Rückkühlanlagen mit einer behördlichen Verfügung, diese zu melden. Diese sogenannte Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes tritt am Freitag (11. März 2016) in Kraft. Betreibern, die ihre Anlage jetzt nicht melden, droht ein Bußgeld auf Grund einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 50.000 Euro. Im äußersten Fall können die Behörden Anlagen auch stilllegen.
Die beiden Ressorts sind sich einig darüber, dass der Schritt notwendig ist, um weitere Informationen zu dem Legionellenherd zu bekommen. Am heutigen Donnerstag (10. März) wurde ein weiterer Krankheitsfall gemeldet, der nahelegt, dass nach wie vor eine infizierte Rückkühlanlage voraussichtlich im Bremer Westen existiert. Damit wurden insgesamt 20 Erkrankungen gemeldet.
Insgesamt sind inzwischen weitere Proben aus Kühlanlagen von Gebäuden entnommen worden, die nun im Labor untersucht werden. Das Landesuntersuchungsamt hat 16 Betriebe beprobt mit 44 Entnahmen. Weiterhin werden auch Proben von Betrieben genommen, von denen die Ergebnisse der Eigenkontrollen vorliegen. Die erneute Prüfung erfolgt aus Sicherheitsgründen. Die Gewerbeaufsicht schätzt die Anzahl der Anlagen in Bremen auf etwa 100 Stück. Identifiziert wurden bisher 32. Davon sind fünf nicht in Betrieb. Die verbleibenden Betriebe werden in den kommenden Tagen beprobt. Eigenproben dieser Anlagen sind bisher unauffällig.
Probenentnahmeteams im Einsatz
Beprobt werden – wie berichtet - insbesondere Anlagen zur Nasskühlung oder Trocknung in Betrieben und Einrichtungen, da sich in dieser Technik, die mit Kühlwasser arbeitet, Legionellen gut entwickeln und in die Umgebung austreten können. Die Probenergebnisse liegen wegen des schwierigen Nachweises von Legionellen erst in etwa zehn Tagen vor.
Die im Februar erkrankten Menschen werden teilweise noch in Bremer Krankenhäusern behandelt. Die meisten sind auf dem Weg der Besserung. Sechs Patienten konnten entlassen werden.
Rund 80 Bürgerinnen und Bürger haben sich seit Freitag (4.3.2016) über die geschalteten Telefonnummern der Gesundheitsbehörde über das Thema informiert. Erneut gaben Anruferinnen und Anrufer Hinweise zu möglichen Rückkühlanlagen in Gebäuden. Diesen Hinweisen wird nachgegangen.
Aufforderung zur Meldung an Betreiber von Rückkühlanlagen:
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bitten weiterhin die Bevölkerung um Mithilfe. Firmenleitungen und Hausverwaltungen in der Stadtgemeinde Bremen sind zudem ab sofort verpflichtet, ihre Anlagen zu melden – mit Mail an office@gewerbeaufsicht.bremen.de. Zudem ergeht an die Betreiber erneut die Aufforderung, dringend ihre Anlagen zu desinfizieren, sollte dies noch nicht geschehen sein.
Da die Erkrankungen sowohl im November als auch im Februar auftraten, werden die Betriebe zusätzlich um Auskunft darüber gebeten, ob die Rückkühlanlagen in einem bestimmten Monatsrhythmus betrieben oder gewartet werden.
Was tun bei Symptomen?
Bei entsprechenden Symptomen (hohes Fieber, trockener Husten) sollen sich die betroffenen Menschen in hausärztliche Behandlung begeben. Diese Bakterien sprechen in der Regel gut auf geeignete Antibiotika an. Die niedergelassenen Allgemeinärzte und Internisten wurden bereits informiert. Sie wurden gebeten, bei Patienten mit Lungenentzündungen (ambulant erworbenen Pneumonien) eine Legionelleninfektion als Ursache in Erwägung zu ziehen. Ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet.
Trinkwasser kann unbedenklich genossen werden, da eine Infektion über den Magen-Darm Trakt nicht auftritt. Eine Übertragung der Legionellenerkrankung von Mensch zu Mensch oder Tier zu Mensch ist nicht bekannt.
Bürgertelefon für medizinische Anfragen
Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen an das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 115 wenden.
Weitere Informationen zu Legionellen:
www.gesundheitsamt.bremen.de
www.rki.de
Anhang:
Text der "Allgemeinverfügung" zum PDF-Download (pdf, 40.7 KB)
Die Suche nach der Ursache der schweren Legionellenerkrankungen in Bremen wird mit Hochdruck fortgesetzt. Auch am vergangenen Wochenende wurden Proben aus Kühlanlagen von Gebäuden entnommen und werden nun im Labor untersucht. Das Landesuntersuchungsamt hat 13 Betriebe beprobt mit 34 Entnahmen. Damit liegen bisher seit November 2015 insgesamt aus 22 Betrieben Proben vor. Weitere kommen täglich hinzu. Auch Unternehmen, von denen die Ergebnisse der Eigenkontrollen vorliegen, werden nun von den Behörden aus Sicherheitsgründen noch einmal überprüft. Beprobt werden insbesondere Anlagen zur Nasskühlung oder Trocknung in Betrieben und Einrichtungen, da sich in dieser Technik, die mit Kühlwasser arbeitet, Legionellen gut entwickeln und in die Umgebung austreten können. Die Probenergebnisse liegen wegen des schwierigen Nachweises von Legionellen erst in etwa zehn Tagen vor. Derzeit sind 17 Erkrankungen gemeldet. Einige der Patienten konnten bereits aus dem Krankenhaus entlassen werden.
In Bremen tritt derzeit eine Häufung von schweren Legionellenerkrankungen auf:
Firmeninhaber und Hausverwaltungen in der Stadtgemeinde Bremen, die auf dem Dach oder auf dem Gelände eine Verdunstungskühlanlage bzw. ein Rückkühlwerk haben, sollten ihre Anlagen vorsorglich fachgerecht desinfizieren.
Alle werden außerdem dringend aufgefordert, sich zu melden. Mail an office@gewerbeaufsicht.bremen.de
Hintergrund
Seit dem 17.2.2016 sind bis heute (Freitag, 4.3.2016) 17 Fälle gemeldet worden. Die Patienten werden zurzeit in Bremer Krankenhäusern behandelt. Ein Patient ist verstorben. Im Zuge intensiver Ursachenforschung und Befragungen der Patienten nach häufigen Aufenthaltsorten vermuten Gesundheitsamt und Gewerbeaufsichtsamt, dass es sich bei der Ursache um eine Rückkühlanlage handeln könnte, die Legionellen im Wasserdampf in die Umgebung abgibt.
Vor drei Monaten wurde ebenfalls eine Häufung von schweren Legionellenerkrankungen verzeichnet. Im Zeitraum von 4.11. bis 23.11.2015 erkrankten 19 Menschen, ein Patient starb. Die Ursache konnte trotz intensiver Suche nicht ermittelt werden. Bei der jetzt aufgetretenen Häufung konnte ein Stamm des Erregers identifiziert werden, der bereits im November aufgetreten war.
Medizinische Maßnahmen
Die wichtigste medizinische Maßnahme bei Legionellenerkrankungen ist die rasche Gabe eines geeigneten Antibiotikums. Da es sich bei Legionellosen um eher selten auftretende Krankheiten handelt, sind bereits bei den ersten Fällen im November und auch jetzt wieder die Kassenärztliche Vereinigung und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über die Häufung an Legionellosen informiert worden. Ebenfalls wurden die Bremer Kliniken informiert.
Intensive Ursachenermittlung:
Gemäß den Vorgaben werden bei allen Patienten in den privaten Haushalten Trinkwasserproben genommen, um auszuschließen, dass eine Infektion über die häusliche Dusche erfolgt ist. Alle vorliegenden Ergebnisse sind negativ.
Parallel befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Erkrankten und deren Angehörige nach Aufenthaltsorten, mit dem Ziel Gemeinsamkeiten zwischen den Patienten zu erkennen (Schwimmbäder, Saunen etc.).
Alle diese Befragungen haben als einziges Resultat den gemeinsamen Aufenthaltsort (Wohnung / Arbeit) im Bremer Westen ergeben.
Vor diesem Hintergrund wird vermutet, dass, wie auch bei früheren Legionellen-Vorkommen in anderen Regionen Deutschlands, eine Übertragung durch die Luft (Aerosole), wahrscheinlich aus einer Rückkühlanlage, erfolgte.
Das sind Anlagen, bei denen die Kühlung direkt durch Verdunstung von Wasser erfolgt, insbesondere bestehend aus einem Kühlwasserkreislauf und einem Wärmeüberträger, wobei Wasserdampf an die Umgebung abgegeben wird.
Ein Krisenstab zwischen beiden zuständigen senatorischen Behörden, dem Gesundheitsamt, dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Landesuntersuchungsamt wurde eingerichtet.
Aufruf an Betreiber von Rückkühlanlagen: Vorsorgliche Desinfektion und Meldung
Die Identifizierung derartiger Anlagen gestaltet sich als äußerst schwierig, weil diese nach Imissionsschutzrecht nicht genehmigungs- oder meldepflichtig sind. Mit Hilfe von Luftbildern werden derzeit solche Nasskühlanlagen auf Dächern identifiziert. Unternehmen werden weiterhin telefonisch kontaktiert, Kammern und Verbände informiert. Anlagen sind bereits beprobt, der Erregerstamm konnte bisher jedoch nicht entdeckt werden.
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz bitten daher um Mithilfe, um das Verfahren weiter zu beschleunigen: Sie rufen Firmeninhaber und Hausverwaltungen in der Stadtgemeinde Bremen auf, die auf dem Dach oder auf dem Gelände eine Verdunstungskühlanlage bzw. ein Rückkühlwerk haben, ihre Anlagen vorsorglich fachgerecht zu desinfizieren. Alle werden außerdem dringend aufgefordert, sich zu melden. Mail an office@gewerbeaufsicht.bremen.de.
Was tun bei Symptomen?
Bei entsprechenden Symptomen (hohes Fieber, trockener Husten) sollen sich die betroffenen Menschen in hausärztliche Behandlung begeben. Diese Bakterien sprechen in der Regel gut auf geeignete Antibiotika an. Die niedergelassenen Allgemeinärzte und Internisten wurden bereits informiert. Sie wurden gebeten, bei Patienten mit Lungenentzündungen (ambulant erworbenen Pneumonien) eine Legionelleninfektion als Ursache in Erwägung zu ziehen. Ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind besonders gefährdet.
Trinkwasser kann unbedenklich genossen werden, da eine Infektion über den Magen-Darm Trakt nicht auftritt.
Eine Übertragung der Legionellenerkrankung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.
Weitere Informationen zu Legionellenerkrankungen aus medizinischer Sicht (pdf, 10.8 KB)
Bürgertelefon für medizinische Anfragen
Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 115 zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Legionellose gibt es auf der Seite des Robert Koch-Instituts:
www.rki.de
Informationen zu Legionellen
Legionellen sind wärmeliebende Bakterien, welche natürlicherweise im Süßwasser vorkommen. Derzeit sind etwa 48 Arten bekannt, welche sich in bestimmten Systemen (z.B. Duschen, Warmwassersysteme, Whirlpools oder Klimaanlagen) und unter bestimmten Bedingungen (optimal zwischen 30 und 45°C) vermehren können. Erst die Aufnahme in Form feinster Tröpfchen (Aerosole) durch Inhalation von bakterienhaltigem Wasser kann bei Menschen nach einer Inkubationszeit von ca. 2 -10 Tagen zur Infektion bzw. Erkrankung führen.
Das Spektrum der klinischen Symptome reicht von leichten Erkältungskrankheiten bis hin zu schweren Lungenentzündungen. Viele der Infektionen verlaufen, ohne dass der Patient etwas bemerkt.
Bremen unterstützt neue gesetzliche Bestimmungen
Da sich die Ursachenforschung sehr schwierig gestaltet, begrüßt es Bremen, dass das Bundesumweltministerium im Januar endlich den Referentenentwurf für eine Bundes-Imissionsschutzverordnung vorgelegt hat. Darin wird geregelt, dass Betreiber von Rückkühlanlagen diese künftig vor der Inbetriebnahme melden müssen. Dass darin geforderte Kataster dieser Anlagen wird in Bremen bereits seit 2015 aufgebaut.
Was sind Legionellen?
Legionellen sind im Wasser lebende, stäbchenförmige Bakterien. Sie können dort vorkommen, wo erwärmtes Wasser mit einem Temperaturbereich von etwa 25 bis 50 °C optimale Bedingungen für die Vermehrung bietet. Hierzu können z. B. Warmwassererzeugungs- und Warmwasserverteilungsanlagen, Wassertanks, Kühltürme, Schwimmbäder oder Klimaanlagen gehören.
Ist eine Ansteckung von Menschen zu Mensch möglich?
Nein. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.
Wie kann ich mich anstecken?
Eine Übertragung von Legionellen auf den Menschen ist grundsätzlich durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, insbesondere wenn der Erreger in tiefe Abschnitte der Lunge gelangt. Aber: Ein Kontakt mit kontaminiertem Wasser führt nicht zwangsläufig zu einer Gesundheitsgefährdung. Und auch das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Menschen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr dar.
Erst das Einatmen des Wassers in Form feinster Tröpfchen (Aerosol) z. B. beim Duschen oder im Whirlpool kann zu einer Infektion führen.
Welche Krankheitsbilder kann eine Ansteckung mit Legionellen (Legionellose) hervorrufen?
Wie lang ist die Inkubationszeit?
(Zeitraum zwischen der Ansteckung mit einem Erreger und dem Auftreten der ersten Symptome)
Woran kann ich erkennen, dass ich mich angesteckt habe?
Der Krankheitsverlauf beginnt zunächst mit uncharakteristischen Beschwerden wie allgemeinem Unwohlsein, Gliederschmerzen, Kopfschmerzen und unproduktivem Reizhusten. Innerhalb weniger Stunden kommen Schüttelfrost und ein Temperaturanstieg auf 39 bis 40,5 °C hinzu. Auch Verwirrtheitszustände und Durchfälle sowie Erbrechen sind möglich.
Wann sollte ich zum Arzt gehen?
Grundsätzlich sollte bei den oben beschriebenen Symptomen ein Arzt zwecks weiterer Abklärung aufgesucht werden.
Wie wird eine Legionellose behandelt?
Die Erkrankung lässt sich sehr gut mit Antibiotika behandeln.