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Brut- und Setzzeit

Hund mit Leine
Foto: Prof. (apl.) Dr. Sibylle Wenzel

Mit der „Brut- und Setzzeit“ ist die Zeit gemeint, in der die meisten Tiere ihren Nachwuchs betreuen. Dies ist die Zeit vom 15. März bis 15. Juli und gilt in jedem Jahr. In dieser Zeit müssen Hunde außerhalb des bebauten Stadtgebiets überall an der Leine geführt werden.

Viele Tierkinder, wie beispielsweise Rehkitze, junge Hasen und die Küken von am Boden brütenden Vögeln, flüchten bei Gefahr nicht. Ihre Strategie ist, sich still auf den Boden zu kauern und dadurch hoffentlich nicht entdeckt zu werden. Wenn sich ein Feind nähert, flüchten sie oft erst im letzten Moment oder vertrauen ganz auf ihre gute Tarnung. So können sie für stöbernde Hunde zur leichten Beute werden. Aber auch spielende Hunde können die Jungtiere und deren Eltern versehentlich aufscheuchen. Diese Störungen können für die Wildtiere schwerwiegende Folgen haben, mitunter sogar tödlich verlaufen. Die Anleinpflicht dient also dem notwendigen Schutz der Wildtiere. Wer einen Hund hat, trägt Verantwortung – für den Hund und auch für die Natur. Hundehalterinnen und Hundehalter leisten mit dem Anleinen in dieser sensiblen Zeit einen konkreten Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt.

Aber auch außerhalb der Brut- und Setzzeit gilt (ebenfalls zum Schutz der teilweise stark gefährdeten Wildtiere) eine Anleinpflicht in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem Hollerland, den Blockland-Burgdammer Wiesen, dem Werderland und den Borgfelder Wümmewiesen.
Ebenso gilt die Anleinpflicht nach dem Bremischen Gesetz über das Halten von Hunden unter anderem in Fußgängerzonen sowie bestimmten Park- und Grünanlagen.

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