Tiere sind fühlende Lebewesen und stehen in Deutschland unter besonderem Schutz der Rechtsordnung.
Der Schutz der Tiere ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Artikel 20a GG verpflichtet den Staat, die Tiere durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu schützen. Einen zentralen Stellenwert hat dabei das Tierschutzgesetz. Es beruht gemäß § 1 auf der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt in § 90a dementsprechend ausdrücklich klar: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Soweit keine speziellen Regelungen bestehen, werden jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet – das betrifft beispielsweise Fragen des Eigentums, des Kaufs oder der Haftung.
Tierschutzrecht wird auf mehreren Ebenen gestaltet:
Die verschiedenen tierschutzrechtlichen Regelungen greifen ineinander. Gemeinsam sollen sie gewährleisten, dass alle Tiere als Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen wahrgenommen und vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden. Rechtlicher Tierschutz ist damit nicht nur eine staatliche Aufgabe, sondern Ausdruck einer gesellschaftlichen Verantwortung für einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen, die mit Tieren im Zusammenhang stehen:
Tierschutz allgemein
Tiere in der Landwirtschaft, Tiertransporte, Schlachtung und Handel
Tierversuche
Katzen
Hunde
Schädlingsbekämpfung
Gefährliche Tiere, Haltung wildlebender Tiere
Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Erzeugnissen
Tierschutzverbandsklage
Naturschutz, Artenschutz
Jagd und Fischerei