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Rechtsvorschriften

Tiere und Recht

Tiere sind fühlende Lebewesen und stehen in Deutschland unter besonderem Schutz der Rechtsordnung.

Der Schutz der Tiere ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Artikel 20a GG verpflichtet den Staat, die Tiere durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu schützen. Einen zentralen Stellenwert hat dabei das Tierschutzgesetz. Es beruht gemäß § 1 auf der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt in § 90a dementsprechend ausdrücklich klar: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Soweit keine speziellen Regelungen bestehen, werden jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet – das betrifft beispielsweise Fragen des Eigentums, des Kaufs oder der Haftung.

Tierschutzrecht wird auf mehreren Ebenen gestaltet:

  • Das europäische Recht erkennt Tiere als fühlende Wesen an (Artikel 13 AEUV) und enthält zahlreiche Vorgaben in Form von Richtlinien und Verordnungen, unter anderem zur Haltung landwirtschaftlich genutzter Tiere, zu Tiertransporten, zur Schlachtung und zu Tierversuchen.
  • Auf Bundesebene bilden insbesondere das Tierschutzgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen den rechtlichen Rahmen. Weitere Vorschriften mit Bedeutung für Tiere finden sich beispielsweise im Naturschutz-, Tiergesundheits-, Artenschutz- und Jagdrecht.
  • Auf Landesebene werden die bundes- und europarechtlichen Tierschutzvorschriften vollzogen und durch Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen ergänzt. Daneben können landesrechtliche Regelungen weitere Bereiche des Umgangs mit Tieren betreffen, wie zum Beispiel das Tierschutzverbandsklagerecht oder die Hundehaltung.
  • Auch auf kommunaler Ebene bestehen Regelungen mit Tierbezug, etwa in örtlichen Verordnungen und Satzungen, wie Katzenschutzverordnungen oder Regelungen zum Umgang mit wildlebenden Tieren.

Die verschiedenen tierschutzrechtlichen Regelungen greifen ineinander. Gemeinsam sollen sie gewährleisten, dass alle Tiere als Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen wahrgenommen und vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden. Rechtlicher Tierschutz ist damit nicht nur eine staatliche Aufgabe, sondern Ausdruck einer gesellschaftlichen Verantwortung für einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen, die mit Tieren im Zusammenhang stehen:

Tierschutz allgemein

Tiere in der Landwirtschaft, Tiertransporte, Schlachtung und Handel

Tierversuche

Katzen

Hunde

Schädlingsbekämpfung

Gefährliche Tiere, Haltung wildlebender Tiere

Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Erzeugnissen

Tierschutzverbandsklage

Naturschutz, Artenschutz

Jagd und Fischerei

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