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Tierschutz in Deutschland

Diese Seite soll Ihnen einen kurzen Überblick über den Tierschutz in Deutschland und im Bundesland Bremen geben.

Tierschutzgesetz

In Deutschland sind alle Tiere durch das Gesetz geschützt. Dieses Gesetz heißt Tierschutzgesetz (TierSchG). Hier steht:

  • Der Mensch muss das Leben und das Wohlbefinden der Tiere schützen.
  • Niemand darf einen Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen.
  • Wer ein Haustier haben möchte, muss sich Kenntnisse aneignen.
  • Ein Haustier hat Bedürfnisse. Man muss sein Tier entsprechend unterbringen, ernähren und pflegen. Entscheidend sind die Bedürfnisse des Tieres.

Nicht erlaubt ist z. B.:

  • Ein Tier zu schlagen oder ihm auf andere Weise Schmerzen zuzufügen.
  • Ein nicht mehr gewolltes Haustier auszusetzen oder es zurückzulassen.
  • Das Schlachten eines warmblütigen Tieres ohne Kenntnisse und Fähigkeiten. Jedes Tier muss vor der Schlachtung betäubt werden. Hierzu ist eine amtliche Erlaubnis notwendig.
  • Das Fangen und Gefangenhalten wildlebender Tiere.
  • Kranke Tiere einfach sterben zu lassen. Jedes Tier muss von einem Tierarzt oder einer Tierärztin behandelt oder wenn notwendig, von diesen getötet werden.

Wer gegen das Tierschutzgesetz verstößt, kann bestraft werden (Gefängnis- oder Geldstrafe, Verbot, Tiere zu halten) Außerdem können die Tiere von der Behörde fortgenommen werden. Der Tierhalter muss für die Unterbringung bezahlen.
Informieren Sie sich, bevor Sie sich für ein Tier entscheiden.

  1. Lassen Sie Ihr Tier beim Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen.
  2. Registrieren Sie den Chip im Haustierregister: https://www.tasso.net oder https://www.findefix.com.

Nur so kann Ihr Tier sicher zugeordnet werden, wenn es gefunden wird!

Wenn Katzen frei laufen, müssen sie kastriert werden (weibliche und männliche Katzen). So verhindern Sie Katzennachwuchs im Haus und auf der Straße. Die Kastration Ihrer Katze hilft deshalb allen Katzen.
Die Kastrationspflicht ist in den Ortsgesetzen für Bremen und Bremerhaven geregelt.

  • Wer einen Hund besitzen möchte, muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Der theoretische Teil muss vor dem Hundekauf bestanden sein, der praktische Teil erfolgt gemeinsam mit dem Hund.
  • Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein.
  • Manche Hunde benötigen einen Wesenstest.
  • Die Haltung mancher Hunderassen ist verboten.
  • Das Anbinden von Hunden ist verboten.
  • An vielen Orten müssen Hunde an der Leine geführt werden. In einigen Stadtteilen gibt es Bereiche, wo Hunde ohne Leine laufen dürfen („Hundeauslauffläche“).
  • Vom 15.3. bis zum 15.7. müssen Hunde überall an der Leine geführt werden („Brut- und Setzzeit“). Dies dient dem Schutz der Wildtiere, die hauptsächlich in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen.
  • Informationen zur Hundehaltung erhalten Sie beim Ordnungsamt Bremen.
  • Für die Haltung von Geflügel und Tauben gibt es Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht in zu engen und dunklen Ställen oder Käfigen gehalten werden.
  • Manche Ziertaubenrassen dürfen nicht gehalten werden.
  • Vögel müssen mindestens zu zweit gehalten werden.
  • Werden sie in einem Käfig in der Wohnung gehalten, dann müssen sie täglich für mehrere Stunden frei fliegen können. Der Käfig muss sehr groß sein, am besten ist eine Voliere.
  • Wildvögel dürfen nicht gefangen werden.

Wer sein Haustier nicht mehr behalten kann, darf es im Tierheim abgeben. Im Tierheim können auch gefundene Tiere abgegeben werden. Wer ein Haustier haben möchte, sollte zuerst im Tierheim nach einem neuen Tier schauen. Die Tierheime helfen auch bei Fragen zur Tierhaltung.
Tierheim Bremen: https://bremer-tierschutzverein.de
Tierheim Bremerhaven: https://tierschutz-bremerhaven.eu

Wenn Sie erfahren, dass ein Tier in Not ist oder schlecht behandelt wird, bekommen Sie hier Hilfe:

Bitte dokumentieren Sie den Fall so gut wie möglich (Datum, Uhrzeit, Fotos, Beschreibung).

In Bremen gibt es viele Vereine und Gruppen, die im Tierschutz aktiv sind. Sie freuen sich über Hilfe.
Sie finden diese z. B. bei der Freiwilligenagentur Bremen.