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(Trink)Wasser

Trinkwasser gehört zu den wichtigsten "Lebensmitteln" überhaupt.
er Verbrauch von Trinkwasser in Deutschland beträgt knapp 130 Liter pro Person am Tag. Dies entspricht etwa der Füllmenge einer Badewanne. Dieses Wasser wird zu großen Teilen zum Wäschewaschen, Duschen, Baden und Reinigen im Haushalt benutzt. Nur etwa zwei Liter werden tatsächlich täglich zum Trinken benötigt.

Die Trinkwasser-Verordnung gibt Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Verunreinigungen und Richtwerte für physikalische und physikalisch-chemische Parameter vor. Die Einhaltung dieser Vorgaben gewährt die für Trinkwasser erforderliche hohe Qualität.

Hier erhalten Sie über die folgenden Bereiche nähere Informationen:

Die Trinkwasser-Verordnung gibt die Anforderungen für eine gute Qualität des Trinkwassers vor. Um festzustellen, ob das Bremer Trinkwasser weiterhin qualitativ gut ist, muss es regelmäßig kontrolliert werden.

In Bremen kontrollieren das Gesundheitsamt Bremen und das Städtische Gesundheitsamt Bremerhaven die Qualität des von den Wasserwerken gelieferten und an die Verbraucherin und den Verbraucher abgegebenen Trinkwassers auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung.

Die Gesundheitsbehörde fasst die Berichte der Gesundheitsämter jährlich zu einem Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit zusammen.

Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch übermittelt das Bundesministerium für Gesundheit die über einen Berichtszeitraum von drei Jahren zusammengefassten Berichte der Länder an die Europäische Kommission. Die Berichte aller 16 Bundesländer an die Europäische Kommission können hier abgerufen werden.

Das Trinkwasser wird in so genannten "Trinkwasseruntersuchungsstellen" auf seine Qualität analysiert.

Zwar kann prinzipiell jedes Labor hierzulande z. B. die Konzentrationen bestimmter Stoffe im Trinkwasser messen. Nur diejenigen Untersuchungslabors, die bestimmte von der Trinkwasserverordnung und von der Gesundheitsbehörde vorgegebene Qualitätsvoraussetzungen erfüllen, werden jedoch im Land Bremen als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen. Zulassungsstelle und Kontrollinstanz ist die im zuständigen Referat bei der Behörde angesiedelte "Unabhängige Stelle".

Hier finden Sie eine Liste der in Bremen zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen (Stand Januar 2023): Trinkwasseruntersuchungsstellen (pdf, 234.4 KB)

Zu den möglichen Verunreinigungen des Trinkwassers durch Trinkwasserleitungen zählt das Schwermetall Blei.

Blei wurde als Material für Trinkwasserleitungen insbesondere in Hausinstallationen in Gebäuden bis ca. 1970 verwendet. Im Trinkwasser können dadurch unter Umständen hohe Bleikonzentrationen entstehen. Diese sind abhängig vom verwandten Werkstoff (z. B. Blei, Blei-Kupfer, Blei-Eisen), Länge und Alter der Rohrleitungen, der Wasserqualität (Säuregrad) sowie der Standdauer des Wassers in der Leitung (bzw. der Häufigkeit der Entnahme von Wasser durch die Verbraucherin oder den Verbraucher).

Vorsorge vor Bleiwirkungen

Die Giftigkeit von Blei in Bezug auf besonders sensible Personengruppen ist seit langem bekannt. Vor allem der kindliche Organismus ist anfällig gegenüber einer Belastung mit Blei. Betrachtet werden hier die durch lang dauernde Zufuhr vergleichsweise geringer Blei-Konzentrationen (z. B. mit dem Trinkwasser) möglicherweise eintretenden subtilen (feinen) Schädigungen. Diese können sich auf Funktionen das zentrale Nervensystem betreffend des Kindes auswirken.

Ziel der gesundheitlichen Vorsorge ist die deutliche Reduzierung der zusätzlichen Belastung des Menschen mit Blei über das Trinkwasser in Bleirohren.

Der Deputation für Gesundheit wurde im Februar und im Juni 2014 ein Bericht über den aktuellen Stand der Trinkwasser führenden Leitungen in öffentlichen Gebäuden der Stadtgemeinde Bremen vorgelegt. Die erste Deputationsvorlage (pdf, 73.3 KB) und der dazugehörige Bericht über trinkwasserführende Bleileitungen aus dem Februar 2014 (pdf, 75.7 KB) kann ebenso abgerufen werden, wie die zweite Deputationsvorlage (pdf, 75.7 KB) und der dazugehörige Bericht über trinkwasserführende Bleileitungen (pdf, 115 KB) aus dem Juni 2014.

Rechtliche Regelung

Seit 01.01.1991 zählt die Trinkwasserverordnung erstmalig auch Hausinstallationen zu den Wasserversorgungsanlagen, in denen die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung jederzeit, auch am Zapfhahn, eingehalten werden müssen. In dieser Verordnung wird ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Blei pro Liter vorgegeben.

Die Trinkwasser-Verordnung sieht seit dem 01.12.2013 einen Grenzwert von 10 Mikrogramm Blei pro Liter vor. Damit verbunden sind verschiedene Pflichten des Eigentümers bzw. Betreibers der Wasserversorgungsanlage, wie zum Beispiel die Information der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass das dauerhafte Einhalten des Grenzwertes für Blei im Trinkwasser nur durch einen Austausch der Bleirohre zu gewährleisten ist.

Liegt ein begründeter Verdacht für Grenzwertüberschreitungen vor, kann das Gesundheitsamt eine Untersuchung des Trinkwassers anordnen.

Für nähere Informationen sollten sich Mieter*innen oder sonstige Nutzer*innen von Gebäuden zunächst an ihre Vermieter*innen bzw. an die Eigentümer*innen wenden. In technischen Fragen können außerdem Fachbetriebe des Sanitär- und Heizungshandwerks weiterhelfen.

Für gesundheitliche Fragen sind die Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven erreichbar unter:

  • Für Bremen: (0421) 361-15513 (Mo-Fr: 8.30 – 12.30 Uhr)
  • Für Bremerhaven: (0471) 590- 2861

Aktueller Stand
Unter Federführung der Gesundheitsbehörde wurde in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe eine Orientierungshilfe zu Fragen rund um das Thema „Blei im Trinkwasser“ erstellt.

Viele Bürger*innen im Land Bremen besitzen einen Gartenbrunnen. Das Wasser aus diesen Brunnen wird in der Regel nicht als Trinkwasser genutzt. Es würde ansonsten der Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen. Das Wasser wird vielmehr für die Bewässerung des Rasens und der Bepflanzungen eingesetzt. Auch wird es im Sommer gerne als Füllwasser z. B. für Planschbecken verwendet.

Liegen die Brunnen in Wasserverunreinigungsgebieten, wird die betroffene Bevölkerung in Absprache mit dem Gesundheitsamt durch die Umweltschutzbehörde informiert. Je nach Ausmaß der Verunreinigung könnte dann eine Einschränkung der Nutzung des Gartenbrunnens erforderlich werden. Als Hilfestellung für die Bewertung von Wasser aus Einzelbrunnen und auch von weitflächigen Grundwasserverunreinigungen durch die zuständigen Stellen im Gesundheits- und Umweltbereich sowie zur Information der betroffenen Bevölkerung hat die Gesundheitsbehörde die folgenden Empfehlungen herausgegeben: