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Informationen zum Anmeldeablauf

Sie möchten sich nach einer in Bremen absolvierten Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in zur Prüfung anmelden? Anträge und Informationen finden Sie hier:

Die schriftlichen Prüfungen für die Psychotherapeut:innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen finden zweimal im Jahr statt. Diese werden vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen durchgeführt und von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz durchgeführt.

  • Meldeschluss für die Anmeldungen zur Prüfung im März ist jeweils der Montag der zweiten Kalenderwoche im Januar des Jahres.
  • Meldeschluss für die Anmeldungen zur Prüfung im August ist jeweils der Montag der zweiten Kalenderwoche im Juni des Jahres.

Die genauen Prüfungstermine für das aktuelle Jahr und die kommenden zwei Jahre finden Sie hier.

Die Praktischen Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz finden Sie hier.

Die Anträge für die Zulassungen und die Meldebelege finden Sie hier:
Meldebeleg KJP mit Aktivfeldern (pdf, 600.3 KB)
Meldebeleg PP mit Aktivfeldern (pdf, 559.1 KB)
Antrag auf Zulassung PP (pdf, 812 KB)
Antrag auf Zulassung KJP (pdf, 952.9 KB)
Aushang Prüfungen (pdf, 131.8 KB)

Bitte beachten Sie: Die Meldebelege sind sorgfältig und vollständig ausfüllen, da ansonsten keine Anmeldung zur Prüfung erfolgen kann. Rückfragen richten Sie bitte an das für Sie zuständige Ausbildungsinstitut. Falls diese Ihnen in bestimmten Fällen keine Auskunft erteilen können, wenden Sie sich bitte an die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.