Sie sind hier:

Präventionsgesetz

Am 25. Juli 2015 trat das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) in Kraft. Das Gesetz bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen wird Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten gestärkt, die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten erweitert, und das Impfwesen gefördert. Die Maßnahmen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen (§20 SGBV (1).

Mit dem PrävG rücken Lebenslagen und –bedingungen der Menschen in den Vordergrund, die den Gesundheitszustand in einem weiteren Verständnis beeinflussen. Gesundheit wird in diesem Zusammenhang nicht als die Abwesenheit von Krankheit verstanden, sondern im Sinne der Ottawa Charta der Weltgesundheitsorganisation als Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Zu den die Gesundheit beeinflussenden Bedingungen zählen beispielsweise Bedingungen in Kitas, Schulen, am Ausbildungs- und Arbeitsplatz oder in Pflegeheimen genauso wie die Lebensverhältnisse unterschiedlicher sozialer Schichten und Mileus oder räumliche, soziale und umweltbezogene Strukturen in der Stadt (Stadt-/Raumplanung, Umwelt). Ziel ist die Herstellung einer größtmöglichen gesundheitlichen Chancengleichheit. Kennzeichen dieses Paradigmenwechsels sind sowohl Maßnahmen in den Lebenswelten, die zur Verfügung stehenden Ressourcen wie auch Strategien der Gesundheit in allen Politikfeldern (Health-in-All-Policies).

Weiterführende Links
Informationen zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG)
Bundesrahmenempfehlungen
Leitfaden Prävention (GKV-Spitzenverband)